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Pressemitteilung, Autoverkehr, Saubere Luft
Landesverband Hessen

Die Luft ist raus: Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilt über den Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt.

Wiesbaden, 5.9.2018: 1,6 bis 2,5 zählt der vorsitzende Richter zusammen. Alle Maßnahmen des von der Stadt Frankfurt vorgelegten Planes zur Luftreinhaltung ergeben zusammen eine Reduktion von 1,6 bis maximal 2,5 mg NOx pro cbm Luft. Angesichts der massiven Überschreitungen an der Messstation in Frankfurt überrascht es nicht, dass das Gericht den vorgelegten Plan als völlig unzureichend beurteilt.

Zur Einhaltung der EU-Luftreinhaltungsverordnung schreibt die Kammer in Wiesbaden der Stadt Frankfurt drei unverzichtbare Maßnahmen vor:

- Die Bus Flotte des ÖPNV muss mit SCRT-Filtern seine Schadstoffe reduzieren.

- Eine Verringerung der Autofahrten durch eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung und eine Erhöhung der Gebühren.

- Und als wirksamste Maßnahme: ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge, empfohlener-weise innerhalb der jetzigen Umweltzone. Ab 1.2.2019 für Benziner der Kategorie 1 und 2 und Diesel Kfz bis inkl. Euro 4. Ab 1.9.2019 schließt das Fahrverbot auch Diesel der Stufe Euro 5 ein.

"Die Schuld an den Fahrverboten liegt trotz der Niederlage vor Gericht nicht bei der Stadt Frankfurt, es ist vielmehr das völlige Versagen des Bundesverkehrsministeriums", sagt Heiko Nickel, Sprecher des VCD-Hessen, "Berlin muss die Fahrzeug-Hersteller überwachen und durch nachträgliche Umrüstungen zur Einhaltung der Grenzwerte zwingen."

75% des NOx in unseren Städten produziert der Autoverkehr, davon tragen Diesel Kfz einen Anteil von 96% bei. Hardware-Nachrüstunegen (SCR-Kat) senken diesen Schadstoff zu 75% bis 95%. Das belegen zahlreiche Studien. "Durch umfassende Nachrüstung der Fahrzeuge hätten Fahrverbote vermieden werden können", sagt Nickel.

"Wir Begrüßen die Forderungen des Gerichts auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung. Der Platz in der Stadt ist viel zu wertvoll um ihn mit Blech zu verstellen. Durch den guten ÖPNV, Car-Sharing-Angebote und die kurzen Wege lässt es sich sehr gut auf das eigene Auto verzichten", sagt Mathias Biemann von der Regionalgruppe Rhein-Main.

Während der Verhandlung brachte der Richter auch die Nahverkehrsabgabe "Schwaben-Modell" als geeignete Maßnahme ins Spiel. Dabei müssen Kfz-Halter sich eine ÖPNV-Jahreskarte kaufen oder eine Abgabe in gleicher Höhe bezahlen.

In der Verhandlung wird deutlich. Auch eine City-Maut wäre zur Vermeidung von Fahrverboten tauglich gewesen. Da das Hessische Straßengesetz dazu aber keine Regelung vorsieht, konnte diese Maßnahme nicht berücksichtigt werden. "Dies ist ein Versäumnis des Hessischen Verkehrsministeriums", sagt Heiko Nickel und fordert hier zügig Abhilfe zu schaffen.

Zusammen mit der Greenpeace Gruppe Frankfurt und dem Radentscheid Frankfurt radelten Mitglieder der Regionalgruppe Rhein-Main des VCD Hessen die Strecke von der Messstation in Frankfurt zum Gericht nach Wiesbaden.

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Heiko Nickel
Verkehrspolitischer Sprecher VCD Hessen
Büro in der Landeshauptstadt

Tel.: 069 4788 3858 
Mob.: 0151 2015 3300
eMail: landespolitik@vcd-hessen.de

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