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Gießen

VCD Gießen: Fußgängerampel in der Neuen Bäue abbauen

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat die Stadt aufgefordert, die Ampelanlage in der Neuen Bäue in Höhe Sonnenstraße abzubauen, damit Fußgänger einfacher die Straße queren können und der Bus- und Radverkehr nicht durch unnötig lange Wartezeiten aufgehalten wird.

Gießen, 9.6.2017 

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat die Stadt aufgefordert, die Ampelanlage in der Neuen Bäue in Höhe Sonnenstraße abzubauen, damit Fußgänger einfacher die Straße queren können und der Bus- und Radverkehr nicht durch unnötig lange Wartezeiten aufgehalten wird.

Der VCD Gießen reagiert damit auf die Ankündigung der Stadtverwaltung, die Ampel in der Neuen Bäue mit Videodetektoren nachzurüsten. Die Detektoren sollen größere Fußgängergruppen erkennen und dann wenige Sekunden länger grün für die Fußgänger geben. Die Videodetektion sei aus Sicht des VCDs an Gießener Hauptstraßen eine angemessene Maßnahme, wenn Ampeln ohnehin erneuert werden. In einer Tempo-30-Zone wie der Neuen Bäue könnten Fußgänger auch ohne Ampel sicher die Straße queren. Dies gelte besonders, weil 100 Meter hinter der Fußgängerampel die Fußgängerzone beginnt und somit eine Sackgassensituation vorliege. Mittelfristig sei von der Stadt geplant, die Schulstraße zur Fußgängerzone zu machen, so dass dann bereits 5 Meter hinter der Ampel die Fußgängerzone beginnen würde.

Gegebenenfalls sein auch ein Zebrastreifen möglich, sofern bei der Stadt Bedenken bestünden, dass die Ampelanlage nicht ersatzlos wegfallen könne, weil für Behinderte, Kinder oder Senioren eine gesicherte Querung nötig sei.

 

Der ökologische Verkehrsclub weist auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. So verbiete die Straßenverkehrsordnung seit vielen Jahren Ampeln in Tempo-30-Zonen. Die Fußgängerampel hätte somit bereits 2010 entfernt werden müssen, als die Tempo-30-Zone in der Innenstadt beschildert wurde. Auch ein Erlass des hessischen Verkehrsministerium, der Ampelanlagen nur dann erlaubt, wenn mehr als 450 Kraftfahrzeuge pro Stunde eine Straße befahren, spreche eindeutig gegen die Ampel in der Neuen Bäue. Der Erlass sei dabei gut nachzuvollziehen, denn wenn wenig Autoverkehr vorhanden ist, queren viele Fußgänger bei Rot die Fahrbahn, so dass sich das Unfallrisiko mit Ampel erhöhe und nicht reduziere. 

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