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Zufußgehen gefährdet Ihre Gesundheit

Frankfurt, den 28.04.2020: Zufußgehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung. Es ist sozial, denn jeder Mensch, bis auf wenige Ausnahmen, kann es und eigentlich ist zu Fuß gehen auch gesund, wären da nicht die vielen Falschparker.

Abstand sollen wir in den Zeiten der Pandemie halten. Doch was auf vielen Gehwegen in normalen Zeiten schon schwierig ist, wird nun zur Unmöglichkeit.

„Gehwege werden teilweise bis auf einen schmalen Rest zugeparkt und keine Ordnungskraft weit und breit kümmert sich darum“ , beklagt Manfred Bernard vom FUSS e. V. die Situation. "Die Menschen müssen auf die Straße ausweichen und sich, von den Autofahrern angetrieben, wieder den Weg zurück auf den Gehweg suchen oder auf den gebotenen Mindestabstand verzichten und sich auf dem schmalen Gehweg am Gegenüber vorbeiquetschen."

„Wenn kein Personal für die Kontrollen da ist, muss in engen Straßen mit schmalen Gehwegen auf einer Seite der Straße das Parken verboten und dort ein ausreichend breiter Gehweg durch die Absperrung mit Baken und Zäunen gesichert werden“, fordert deshalb Mathias Biemann vom Verkehrsclub Deutschland. Das wäre eine konsequente Regelung zugunsten der allgemeinen Gesundheit.

Alternativ könnten die Straßen, wenn sie für den Durchgangsverkehr nicht von Bedeutung sind, aber auch in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich Wohn- oder Spielstraße, umgewandelt werden, schlägt der Verkehrsclub vor. Dort müssen Autofahrer und Radfahrer dann im Schritttempo fahren und Fußgänger auf der Fahrbahn akzeptieren. Die Fußgänger wiederum, dürfen den Verkehr nicht unnötig behindern. „Damit ginge kein Parkplatz verloren und auch Fußgänger, die mit Kinderwagen, Gehhilfen oder einem Rollstuhl unterwegs sind, könnten mit dem gebotenen Abstand aneinander vorbeikommen“, erklärt Biemann.

Das sind Lösungen, die auch nach der Pandemie beibehalten werden könnten, um die miserable Situation der Fußgänger in solchen Straßen zu verbessern. Um sie schnell umzusetzen, schlägt er vor, die Einmündungen dieser Straßen zuerst einmal mit den bei Straßenbaustellen üblichen Absperrungen zu verengen und, im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, auf die Benutzung der Fahrbahn durch Fußgänger hinzuweisen. Dafür notwendige Absperrungen und Schilder gebe es wegen der vielen ausgefallenen Veranstaltungen bei den Bauhöfen und den kommerziellen Verleihern in ausreichender Anzahl.

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