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VCD Hessen begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zum aufgesetzten Parken

und sieht auch in Hessen dringenden Handlungsbedarf

Der Landesverband Hessen des Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt, dass seit 3. März 2023 gerichtlich anerkannt ist, dass eine „unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung der Gehwege“ vorliegt, wenn Fußwege durch Falschparker eingeschränkt werden. Die vom Oberverwaltungsgericht Bremen veröffentlichte Gerichtsentscheidung verpflichtet die Stadt Bremen damit Bundesgesetze zu beachten und Gehwege für den Fußverkehr nutzbar zu halten. Der VCD sieht auch in Hessen dringenden Handlungsbedarf.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen stellt fest, dass die Funktion eines Gehwegs nicht erst dann beeinträchtigt ist, wenn Fußgänger nicht mehr oder nur mit Mühe an parkenden Fahrzeugen vorbeikommen oder der Begegnungsverkehr auf der Gehbahn erschwert wird. Auch wenn ein schmaler Engpass bleibt, den Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen „mit Mühe und Not“ passieren können, muss auch Begegnungsverkehr unter ihnen und mit Fußgängern möglich sein. Selbst bei wenig genutzten Gehwegen sieht das Gericht ein Restbreite von weniger als 1,5 Metern als grundsätzlich zu gering an.

Das Gericht verpflichtet die Stadt Bremen nun nicht nur in den beklagten Straßen eine Änderung der Situation herbeizuführen. Es sieht die Stadt vielmehr in der Pflicht im gesamten Stadtgebiet zeitnah Pläne zu erstellen und sukzessive umzusetzen, da die Änderung einzelner Straßen willkürlich wäre.

„Es ist an der Zeit, dass auch hessische Kommunen die Ahndung von falschem Parken ernsthaft angehen. Viele Städte und Gemeinden dulden auch hierzulande großzügig Parken auf den Gehwegen“, erläutert Stephan Voeth vom VCD Hessen. Die Landesregierung habe sich in den vergangenen Jahren sehr zurückhaltend geäußert und die Tolerierung von ordnungswidrigem Parken in den Kommunen damit geduldet. „Es ist nun nur eine Frage der Zeit bis Klagen folgen und die Kommunen dann unter Zeitdruck Lösungen schaffen müssen,“ so Voeth weiter.

Der VCD Hessen sieht die hessischen Städte und Gemeinden mit dem Bremer Urteil klar aufgefordert, bei beengten Straßenverhältnissen gegen das „aufgesetzte Parken“ vorzugehen und dem Fußverkehr den benötigten Raum wieder frei zu geben.

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