Darmstadt & Darmstadt-Dieburg
Seit Januar 2016 dokumentiert die HEAG mobilo in ihrem Geschäftsgebiet rund 200 Behinderungen von Straßenbahnen durch falsch abgestellte Autos und über 550 Fälle, in denen Busse deshalb ihren Fahrplan nicht einhalten konnten. Quasi täglich kommen so Fahrgäste des ÖPNV nicht pünktlich an ihr Ziel oder verpassen Anschlusszüge. Etwa einmal pro Monat sind die Behinderungen so gravierend, dass Schienenersatzverkehre z.B. mit Taxen oder Bussen eingerichtet werden müssen.
„Die mangelhafte Disziplin der Kfz-Lenker*innen begründet sich darin, dass die Kommunal- und die Landespolizei ihren Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht nachkommen“, analysiert Sabine Crook vom Vorstand des VCD-Kreisverbandes. Die Darmstädter Kommunalpolizei konzentriert sich derzeit beim Abschleppen stark darauf, dem Kfz-Verkehr im Donnersbergring freie Bahn zu schaffen, wo das Parken morgens stadteinwärts und abends stadtauswärts im rechten Fahrstreifen verboten ist. „Sie sendet dabei das völlig falsche Signal, an die Pendler*innen, die sich für den umweltschonenden ÖPNV entscheiden“, fügt Crook hinzu. Würden rücksichtslos abgestellte Kfz konsequent im gesamten Stadtgebiet umgesetzt und abgeschleppt werden, wären nicht nur die Trassen des ÖPNV frei, sondern auch Fuß- und Radverkehr attraktiver.
Besonders ärgerlich ist in dem Zusammenhang, dass die Stadt in sogenannten Regelfällen bereits festgelegt hat, wann abgeschleppt werden muss. Dazu zählen unter anderem Haltestellen, Bussonderfahrstreifen und Schienenbahngleise sowie Rad- und Gehwege. Diese Regelfälle wendet die Kommunalpolizei allerdings nicht durchgängig an. Dadurch animiert sie zu falschem Parken, obwohl gerade in der Innenstadt von Darmstadt so viele Parkhäuser existieren, dass diese selbst an den besonders stark frequentierten Adventssamstagen nicht ausgelastet sind.
Nur durch Abschleppen und Umsetzen von Kfz werden Hindernisse und Gefahren beseitigt. Werden lediglich günstige Strafzettel ausgestellt, bleiben die Fahrzeuge an Ort und Stelle. Mit einem Strafzettel kostet das Benutzen der Busspur zwischen 15 und 35 €. Der VCD fordert stattdessen ein Bußgeld zu verhängen und abzuschleppen. Dem Fahrzeughalter entstehen dadurch die Abschleppkosten von 150 € zzgl. 60 € Verwaltungsgebühren und das Bußgeld. Damit würde Falschparken 245 € kosten.