Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf der B 3a im Marburger Stadtgebiet ist längst überfällig. Marburgs zentrale Verkehrsachse ist eine, wenn nicht sogar die wichtigste, Quelle für Belastungen der Menschen mit Abgasen und Lärm. Das haben die politisch Verantwortlichen in der Stadt in ihrer Mehrheit auch erkannt. Im Juli 2005 hat das Stadtparlament beschlossen, mit Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw auf der „Stadtautobahn“ für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Es wird aus unserer Sicht höchste Zeit, dass dieser Beschluss auch umgesetzt wird.
In Marburg - wie anderenorts auch - gilt zunächst, dass schon die alltägliche Grundbelastung mit Lärm zu Dauerstress führt, wenn nicht sogar krank macht. Wichtigste Quelle ist dabei der Verkehrslärm. Ein Lärmgrundpegel liegt über der gesamten Stadt. Ruhezonen gibt es kaum noch. Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) fühlen sich über 80 Prozent der Bevölkerung Deutschlands durch Lärm belästigt. Als ein Mittel zur Entlastung empfiehlt die Behörde:
„So könnte zum Beispiel der Straßenverkehrslärm durch geringere Geschwindigkeiten innerhalb der Ortschaften zu einer Lärmminderung führen. Dazu notwendige Geschwindigkeits-Begrenzungen müssen die Straßenverkehrsbehörden vor Ort festlegen. Auch scheinbar geringfügig anmutende Maßnahmen können große Wirkung entfalten und die Lärmbelästigungen der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mindern helfen, falls sie konsequent umgesetzt werden. Eine neue Studie des UBA weist nach: ‚Akustische’ Pegelsenkungen von 1 bis 2 Dezibel [dB (A)] können teilweise Wirkungen hervorrufen, die als Schallminderungen von 6 bis 14 dB (A) wahrgenommen werden.“
Demnach sind geringe Lärmminderungen keineswegs bedeutungslos. Die Behauptung, erst ab einem Wert von 3 dB (A) wäre die Wirkung von Maßnahmen zum Lärmschutz spürbar und von Bedeutung, ist nicht haltbar.
Neue Impulse für den Lärmschutz an stark befahrenen Straßen bringt eine neue gesetzliche Regelung, mit der Deutschland die EU-Umgebungslärmrichtlinie umsetzt. In das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG - § 47 a-f) wurden neue Bestimmungen zum Lärmschutz in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen eingefügt. Danach ist die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr befahren werden, zu bewerten. In Aktionsplänen sind Maßnahmen für Verbesserungen festzulegen. Erstmals ist eine solche Planung zum 30. Juni 2007 vorzulegen. Die B 3a im Marburger Stadtgebiet fällt mit einer Verkehrsbelastung von 40 000 Fahrzeugen (Prognose für 2010) pro Tag unter diese Regelung.
Bereits 1996 war probeweise ein Tempolimit von 80 km/h auf der B3 a im Marburger Stadtgebiet für ein Jahr angeordnet worden. Da es für Pkw und Lkw gleichermaßen galt, registrierte die Straßenverkehrsbehörde in ihrer Auswertung des Modellversuchs, dass es häufig zur „Pulkbildung“ von Lkw gekommen sei. Diese habe insbesondere Probleme an den Zufahrten gegeben, weil Fahrzeuge durch solche Pulks beim Einfädeln in den Verkehr auf der B3 a behindert wurden. Im Ergebnis ereigneten sich während des Modellversuchs mehr Unfälle als im Vorjahr.
Damit eine solche Situation nicht erneut eintritt, soll jetzt die Geschwindigkeit der Lkw gegenüber den Pkw verringert werden. Zusammen mit dem ebenfalls geplanten Überholverbot für Lkw lässt sich so der Verkehrsfluss verbessern und die Unfallgefahr verringern. Tempo 60 für Lkw ist einer „innerstädtischen Verteilerschiene“ angemessen. Außerdem ist von der Geschwindigkeitsreduzierung für Lastwagen der größte Effekt sowohl für den Schadstoffausstoß als auch für die Lärmminderung zu erwarten. Dies klang auch schon beim ersten Modellversuch 1996 an. Solche Maßnahmen galten als besonders wirksam, sofern der Lkw-Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen zehn und mehr Prozent betrage. Dieser dürfte auf der B3 a mittlerweile ereicht sein. Jetzt fehlt es noch an den Verbesserungen, insbesondere am Tempolimit.