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VCD Lahn-Dill

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Schulwegsicherheit und Lärmschutz in Wetzlar

Regionalgruppe Lahn-Dill des VCD fordert Tempo 30 für die Braunfelser Straße in Wetzlar sowie für die Gießener und die Wetzlarer Straße in Dutenhofen

WETZLAR, 4. April 2026 – Angesichts der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Lärmschwerpunkte, welche im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Regierungspräsidiums Gießen identifiziert wurden, fordert die Regionalgruppe Lahn-Dill des VCD den Magistrat der Stadt Wetzlar auf, die neuen Handlungsspielräume für Tempo 30 konsequent zu nutzen. Dass die Stadt Wetzlar einem aktuellen Bericht der WNZ zufolge zumindest für die Braunfelser Straße in Wetzlar sowie die Wetzlarer und der Gießener Straße in Dutenhofen die Einführung von Tempo 30 prüfen möchte, wertet die Regionalgruppe Lahn-Dill des VCD als positives Signal aus dem Rathaus.
 

Neue Rechtslage
Bislang scheiterten Forderungen nach Verkehrsberuhigung oft an starren bürokratischen Hürden. Einige davon sind entfallen. Die Reform der StVO erlaubt es der Stadt Wetzlar jetzt ausdrücklich, Tempo 30 zur Förderung der Gesundheit, des Umwelt- und Klimaschutzes und der städtebaulichen Entwicklung anzuordnen. Die Stadt muss nicht mehr warten, bis Unfälle mit Todesfolge passieren.


Gefahrenstellen entschärfen – Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer
Die drei Straßen Braunfelser, Wetzlarer und Gießener Straße dienen zahlreichen Kindern als Schulweg. Sie sind als Hauptschulwege einzustufen, da es sich um zentrale Achsen handelt, welche Schülerströme (zu Fuß oder mit dem Fahrrad) aus den Wohngebieten zu Bushaltestellen bzw. direkt zu Schulen „bündeln“. Gemäß der neuen Rechtslage gilt hier ein erleichtertes Verfahren für Tempo 30. Für sogenannte hochfrequentierte Schulwege ist kein vertiefter Nachweis einer Gefahrenlage erforderlich. Die Festlegung und damit Entscheidung für Tempo 30 kann abschließend die zuständige Straßenverkehrsbehörde im eigenen Ermessen treffen – also letztlich der Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar. Ein Einvernehmen mit Polizei und Straßenbaubehörde muss nicht hergestellt werden. Es sollte also nicht gezögert werden zu handeln. Während ein Kind, das bei Tempo 30 von einem Auto erfasst wird, eine Überlebenschance von etwa 90 Prozent hat, sinkt diese bei Tempo 50 auf nur noch etwa 10 bis 20 Prozent ab. Der Bremsweg halbiert sich bei Tempo 30 von ca. 27 m auf ca. 13 m. Eine solche Distanz kann über Leben und Tod entscheiden.


Lärm halbieren – Gesundheitsrisiken senken – und das nahezu zum „Null-Tarif“
Für alle drei genannten Straßen gibt es bereits Lärmberechnungen. Die Ergebnisse können frei im Internet eingesehen werden, und zwar im Lärmviewer Hessen (https://umweltdaten.hessen.de/). Der Lärmviewer Hessen ist ein offizielles Online-Kartenportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Es visualisiert die Lärmbelastung im gesamten Bundesland. Ein Blick in die Karte zeigt, dass alle drei Straßen massiv von Lärm betroffen sind. Es werden Grenzwerte der Gesundheitsgefährdung erreicht. Dies darf die Behörde nicht ignorieren.
Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h bewirkt eine Reduktion der Lärmbelastung um 2 bis 3 dB(A). Dies hört sich für Laien zwar nach wenig an, wirkt sich aber auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung der Verkehrsmenge aus. Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass sich Tempo 30 positiv auf die Gesundheit und die Lebensqualität auswirkt. Zudem ist laut Umweltbundesamt (UBA) Tempo 30 ein besonders effektives und auch kostengünstiges Mittel, um Verkehrslärm zu reduzieren. Denn es sind keine aufwendigen baulichen Maßnahmen erforderlich. Die Umsetzung kann auch in Zeiten leerer öffentlicher Kassen erfolgen.


Keine Nachteile für Autofahrer – Vorbilder in Hessen
Untersuchungen des UBA zeigen, dass Tempo 30 in der Stadt kaum zu Zeitverlusten führt. Die Fahrzeit wird vor allem durch Ampelschaltungen, Kreuzungen, Einmündungen und Verkehrsdichte bestimmt, nicht aber durch die Höchstgeschwindigkeit. Tempo 30 führt zu einem gleichmäßigeren Tempo, Stopp & Go-Phasen werden reduziert und dies macht den Verkehr somit insgesamt flüssiger und berechenbarer. Ferner kam das UBA zum Ergebnis, dass bei Tempo 30 auch die Schadstoffbelastung (insbesondere Stickoxide) leicht zurückgeht. Andere hessische Städte wie Gießen, Marburg und Frankfurt am Main haben bereits Tempo 30 auf stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen eingeführt.


Appell an den Magistrat der Stadt Wetzlar
Die Regionalgruppe Lahn-Dill des VCD appelliert an die Verantwortlichen der Stadt Wetzlar, die erweiterten Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 entschlossen auszuschöpfen.
Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz wiegen schwerer als das Interesse an einer maximalen Durchfahrtsgeschwindigkeit. Rücksichtnahme auf Schwächere darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich auch in der Verkehrsgestaltung widerspiegeln. Eine mutige Umsetzung der neuen Vorschriften auch in weniger privilegierten Wohngebieten ist das Gebot der Stunde, um Wetzlar als moderne, kinderfreundliche und lebenswerte Stadt zu positionieren.

Kontakt VCD Lahn Dill

Sprecherin: Regine Bergfeld
Finanzbeauftragter: Dr. Gunther Haage

E-Mail: lahn-dill@vcd.org
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