Hessen

Ausbau A49

Aktueller Stand des Ausbaus der A 49

Als der VCD gegründet wurde, lagen die ersten Pläne schon vor. Die Autobahn A49 sollte von ihrem damaligen Ende bei Borken bis zum Anschluss an die A5 bei Gemünden/Felda weitergebaut werden. Nachdem diverse Trassenvarianten entworfen und wieder verworfen wurden, haben mittlerweile und entgegen früher gemachter Zusagen der Landesregierung die Raupen und Bagger abschnittsweise den Ausbau in Angriff genommen. Ab Neuental, dem derzeitigen Ende der Autobahn, unterteilen die Planer diesen Abschnitt in drei Teile, die in ihrer Sprache „Verkehrskosteneinheiten“ (VKE) genannt werden.

Der erste Abschnitt, VKE 20, beginnt bei Neuental und endet bei Treysa. Er wurde 2007 planfestgestellt und es wurde bereits mit dem Bau begonnen. Dieser Bauabschnitt soll 195 Millionen Euro kosten, von denen 60 Millionen bewilligt sind.

Auch für den zweiten Bauabschnitt VKE 30 zwischen Treysa und Stadtallendorf besteht seit Anfang 2012 Baurecht. Für ihn betragen die bisher ermittelten Baukosten 105 Millionen Euro.

Nur wenige Monate später, am 30. Mai 2012, erlangte auch der dritte Bauabschnitt von Stadtallendorf bis zur A5 bei Gemünden/Felda Baurecht. Hessens Verkehrsminister Posch krönte seinen letzten Arbeitstag mit der Unterschrift unter den Planfeststellungsbeschluss. Hier geht es um Baukosten von voraussichtlich 235 Millionen Euro.

 

Kritik an den Ausbauplänen

Der VCD Kreisverband Marburg-Biedenkopf teilt die Kritik am Ausbau der A49, die von verschiedenen Bürgerinitiativen vorgetragen wird. Insbesondere mit der Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals“ arbeiten wir seit vielen Jahren eng zusammen.

Die Auswirkungen des Autobahnbaus auf die betroffene Region sind unserer Meinung nach erheblich:

  • Es gehen wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren
  • Der Autobahnbau bringt zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastungen unter anderem für die Menschen in Treysa, Stadtallendorf und Homberg/Ohm
  • Der Herrenwald bei Stadtallendorf wird als wichtiger Natur- und Erholungsraum geschädigt
  • Der Trinkwasserschutz ist nicht in vollem Umfang gewährleistet, z. B. durch das Ableiten von Autobahnabwasser in den Bach Klein in der Trinkwasserschutzzone II.  Hierzu hat der Zweckverband der Mittelhessischen Wasserwerke Bedenken angemeldet
  • Die Autobahn soll ein prognostiziertes Verkehrsaufkommen von 38 000 Fahrzeugen pro Tag haben, von denen zwei Drittel als Verlagerungsverkehr von anderen Fernstraßen eingestuft wird.

 

Klagen gegen die Planungen

Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den VKE 30 und 40 wurden von Seiten der Naturschutzverbände NABU und BUND Klage eingereicht.
Im Sommer 2016 wurden die Klagen abgewiesen oder eingestellt, somit bestand für alle drei Bauabschnitte Baurecht.

Aktueller Stand

Im März 2025 soll die A 49 fertig gestellt und für den Verkehr freigegeben werden.
Die Straße wurde durch eine öffentliche-private Partnerschaft (ÖPP) finanziert. Der Bund zahlt den privaten Betreibern, der A49-Autobahngesellschaft, 1,45 Milliarden Euro. Das Geld ist nicht nur für den Autobahnbau, sondern auch für den Betrieb für die nächsten 30 Jahre vorgesehen.
Der Bundesrechnungshof hat sich schon sehr kritisch zu dieser Art der Finanzierung geäußert, da zu erwarten ist, dass auf den Steuerzahler letztendlich höhere Kosten zukommen, da die privaten Investoren natürlich eine gute Rendite erwirtschaften wollen. Private investieren nur dann in eine erhöhte Bauqualität, wenn sich dies für sie finanziell im Vertragszeitraum durch Einsparungen bei Erhalt oder Betrieb auszahlt.
Die genauen Konditionen für eine solche Finanzierung sind bisher nicht bekannt, so wird nicht klar, wie hoch die reinen Baukosten sind. Wir sehen diese Art der Finanzierung ebenfalls sehr kritisch und erwarten ein transparentes Verfahren.
Der Bau der A 49 durch das Flora-Fauna-Habitat Herrenwald bei Stadtallendorf durfte nur deswegen erfolgen, weil die EU-Kommission auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ festgestellt hat. Viele dieser Gründe sind nachgewiesenermaßen falsch, Grund dafür sind missverständliche Formulierungen und Übersetzungsfehler. Die „Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen“ hat daher eine Petition bei der Europäischen Kommission eingereicht 
Unsere Position zum weiteren Fernstraßenbau
Zur Bewahrung stabiler klimatischer Lebensbedingungen für die Menschen ist die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Veränderung unserer Lebensgewohnheiten unbestreitbar. Dazu bedarf es u.a. auch einer grundlegenden Neuausrichtung der Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund treten wir für ein sofortiges bundesweites Moratorium aller Straßenbauprojekte des Bundes und des Landes ein und fordern deren Neubewertung unter dem Gesichtspunkt einer klimapolitisch notwendigen Verkehrswende (siehe auch die Vorschläge des VCD zum Bundesmobilitätsgesetz)
https://www.vcd.org/artikel/unser-gesetzesentwurf-fuer-ein-bundesmobilitaetsgesetz

Für die zukünftige Verkehrspolitik müssen daher, neben Fuß‐ und Radverkehr, schienengebundene und öffentliche Verkehrsträger zwingend Vorrang genießen.
Weite, infolge der Zentralisierung von Siedlungen und Produktionsstätten erforderliche Pendelfahrten sind zu vermeiden und die raumordnerische Trennung der Landschaft in Funktionsgebiete aufzulösen. Dazu gilt es vor allem, die von Abwanderung betroffenen ländlichen Räume kulturell und wirtschaftlich zu stärken.
Diese Vorbedingungen sind eine Mindestanforderung zur Erreichung der auch von der Landesregierung Hessen angestrebten Reduzierung der CO2‐Emissionen aus dem Sektor Verkehr. 
Bei einer solchen Zielsetzung relativiert sich der weitere Bedarf an Bundesfernstraßen drastisch und vermindert sich die Rechtfertigung für Eingriffe in Natur und Landschaft entsprechend. Der weitere Verlust der u.a. zur Erzeugung von Lebensmitteln unverzichtbaren Böden muss ebenso gestoppt werden wie die von weiteren Straßen ausgehende Belastung der Bevölkerung mit Stäuben, Lärm und Abgasen.

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