
Die Initiative 'Radentscheid Kassel' war von 2018 bis 2025 aktiv und hat in diesen Jahren viel für den Radverkehr in Kassel erreicht. Ihr Bürgerbegehren im Jahr 2018 mit der Sammlung von 21.781 Unterschriften hat sichtbar gemacht, dass der Ausbau von Radwegen kein Nischenthema ist, sondern von einem großen Teil der Bevölkerung gewünscht wird. Für die Stadt Kassel bildete es den Anlass, Beschlüsse zur verstärkten Förderung des Radverkehrs zu fassen.
Die Arbeit des Radentscheids wird von den beteiligten Verbänden, insbesondere dem VCD (Landesverband Hessen und Kreisverband Kassel) und dem Kreisverband ADFC Kassel Stadt und Land e. V. weitergeführt.
An dieser Stelle möchten wir die Arbeit des Radentscheids dokumentieren und die Inhalte der Seite radentscheid-kassel.de erhalten. Die wichtigsten Inhalte wurden übernommen, aber die Links können nicht aktuell gehalten werden. Auch das Layout passt sich unserer Umgebung an.

Die Initiative „Radentscheid Kassel“ wurde 2018 nach dem Vorbild ähnlicher Initiativen in Berlin, Frankfurt, Darmstadt und anderen Städten gegründet, um ein Bürgerbegehren zur Förderung des Radverkehrs in Kassel durchzuführen. Sie war ein informeller Zusammenschluss von Einzelpersonen und Verbänden. Dazu gehörten unter anderem der AStA der Universität Kassel, der ADFC, der VCD, der BUND und das Umwelthaus Kassel.
Im Herbst 2018 formulierte der Radentscheid Kassel 8 Forderungen [PDF] und sammelte dafür 21.781 Unterschriften. Zur Information der Bürger wurden die formalen Abläufe eines Bürgerbegehrens in Hessen sowie die Forderungen des Radentscheids in einer ausführlichen Broschüre [PDF] erläutert. Am 12. November 2018 übergab der Radentscheid die gesammelten Unterschriften an Oberbürgermeister Christian Geselle. Auch wenn ein Teil der Unterschriften nicht gültig war, weil sie nicht von wahlberechtigten Einwohnern der Stadt Kassel stammten, wurde das nach der hessischen Gemeindeordnung notwendige Quorum von mindestens 4501 Unterschriften weit übertroffen.
Am 8. April 2019 wies die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren als unzulässig zurück. In der Begründung wird zunächst darauf hingewiesen, dass formale Bedingungen erfüllt und die Anzahl der notwendigen gültigen Unterschriften überschritten wurden. Dennoch sei das Begehren unzulässig, weil ein Teil seiner Forderungen nicht in der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung liege oder zu unbestimmt formuliert sei. Außerdem sei die Kostenschätzung des Bürgerbegehrens nicht plausibel. (siehe Beschlüsse der StaVo)
Die Stadt signalisierte dem Radentscheid, dass trotz der formellen Ablehnung das Grundanliegen der Förderung des Radverkehrs von einer Mehrheit der Stadtverordneten und von Oberbürgermeister Geselle geteilt werde, und beschloss bereits am 23. September 2019 zusätzliche Maßnahmen. Dazu gehörte neben dem verstärkten Bau von Radwegen in den Folgejahren die Einrichtung von mehreren festen Stellen in der Verwaltung mit Zuständigkeit für den Radverkehr.
Nach dem Teilerfolg des Bürgerbegehrens begleitete der Radentscheid Kassel weiterhin das Engagement der Stadt für den Radverkehr durch Mitarbeit in städtischen Gremien und durch kritische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Vertreter des Radentscheid wurde in den Klimaschutzrat berufen, der seit 2019 die Stadtverordneten zu Fragen der Stadtentwicklung und des Klimaschutzes berät.
Im Herbst 2025 erklärte die Initiative, ihre aktive Arbeit einzustellen. Ihr unmittelbarer Zweck, das Bürgerbegehren, wurde verwirklicht und hat wichtige Anstöße für Verbesserungen der Radverkehrs-Infrastruktur in Kassel gegeben. VCD und ADFC in Kassel fühlen sich den Zielen und Forderungen des Radentscheids weiterhin verpflichtet.