Darmstadt & Darmstadt-Dieburg
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Darmstadt, 03.11.2026. Im Lichtenbergblock im Martinsviertel bringt die Stadt hoffentlich ab heute die ersten Markierungen aus dem Projekt „Heinerblocks“ auf. Auf dem Schulweg durch Lichtenbergstraße und Müllerstraße parken Autos künftig auf der Fahrbahn statt auf dem Gehweg. Der VCD Kreisverband Darmstadt-Dieburg begrüßt das. Er kritisiert aber deutlich, wie lange das gedauert hat.
Gerade hier ist das überfällig. Lichtenbergstraße und Müllerstraße sind der Hauptschulweg des Quartiers, an der Kreuzung mit der Wenckstraße liegen außerdem ein Spielplatz und eine Kita. Die Stadt stellt in ihren eigenen Unterlagen fest, dass parkende Autos dort Kindern die Sicht nehmen und das sichere Queren erschweren. Trotzdem gingen Kinder hier jahrelang über zugeparkte Gehwege und zwischen parkenden Autos hindurch zur Schule.
Bereits im September 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, nach dem Vorbild Barcelonas einen „Superblock“ zu erproben. Geplant war ein Verkehrsversuch ab Frühjahr 2024. Er sollte wissenschaftlich begleitet werden und den Durchgangsverkehr im Viertel reduzieren. Davon ist fast nichts geblieben. Übrig sind wenige Markierungen und Schilder, und auch die kommen über ein Jahr später als zuletzt angekündigt.
„Vier Jahre für ein bisschen Farbe auf dem Boden – das ist kein Pilotprojekt, das ist Arbeitsverweigerung“, sagt Stephan Voeth vom Vorstand des VCD Darmstadt-Dieburg.
Verantwortlich dafür ist aus Sicht des VCD Paul Georg Wandrey (CDU), der als Dezernent für Verkehr und Ordnung zuständig ist. Die Stadt räumt in ihren eigenen Unterlagen ein, dass sie das Gehwegparken im Quartier jahrelang „ordnungswidrig geduldet“ hat. „Der Dezernent hat Rechtsverstöße auf einem Schulweg jahrelang hingenommen und dann ein jahrelanges Projekt daraus gemacht, anstatt sie unverzüglich abzustellen“, so Voeth. „Freie Gehwege sind kein Pilotprojekt, sondern geltendes Recht.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 klargestellt, dass Anwohnende ein Recht auf freie Gehwege haben. Ein Recht, im öffentlichen Raum oder auf dem Gehweg zu parken, gibt es dagegen nicht.
Umso unverständlicher war aus Sicht des VCD, dass in der Liebfrauenstraße noch 2025 das illegale Gehwegparken mit Parkwinkeln legalisiert werden sollte, bei nur 1,50 Metern Restbreite. Dass die Verwaltung diesen Plan aus dem eigenen Dezernat nun doch nicht umgesetzt hat, ist richtig. Über Parkmarkierungen entscheidet ohnehin nicht der politische Wunsch des Dezernenten, sondern die Straßenverkehrsbehörde nach der Straßenverkehrsordnung. Dabei muss sie auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, Familien und Kindern berücksichtigen.
„Wer vom ‚Mobilitätsfrieden‘ spricht, darf ihn nicht auf Kosten von Kindern, Menschen im Rollstuhl und Eltern mit Kinderwagen schließen“, so Voeth.