Darmstadt & Darmstadt-Dieburg
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DARMSTADT-DIEBURG Der VCD-Kreisverband Darmstadt Dieburg begrüßt die Haltung von Joachim Ruppert, Bürgermeister von Groß-Umstadt. Ruppert stellt klar heraus, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich und aus guten Gründen verboten ist. VCD-Kreisvorsitzende Sabine Crook ermutigt die Ordnungsbehörden zum Schutz von älteren Menschen und Kindern den ruhenden Verkehr stärker zu überwachen. Auch die 22 anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt müssen ein klares Bekenntnis für den Fußverkehr leisten.
„Das Parken auf Gehwegen ist mit Bußgeldern belegt. Der Gesetzgeber bringt damit seine klare Missbilligung des Gehwegparkens zum Ausdruck und verlangt so die entsprechende Ahndung durch die lokalen Ordnungsbehörden“, führt Crook aus.
Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen im ganzen Landkreis könnte durch eine Vorgabe des Landrats oder durch das zuständige hessische Ministerium erfolgen. Im Nachbarland Baden-Württemberg gibt es beispielsweise den vorbildlichen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Darin wird unter anderem klargestellt, dass falsches Parken, auch bei sogenanntem "Parkdruck" nicht geduldet werden darf. Ebenso verweist das Ministerium darauf, dass nicht nur Strafzettel geschrieben werden sollen, sondern ermutigt die Behörden bei Behinderungen des Fußverkehrs frühzeitig zu Abschleppmaßnahmen greifen.
„Die Parkraumüberwachung ist kein Selbstzweck, sondern dient dazu Kinder auf ihren Schulwegen und die Routen älterer Menschen zu sichern, die vorwiegend zu Fuß unterwegs sind. Es kann am Fahrbahnrand oder auf Privatgrundstücken geparkt werden, jedoch nicht auf dem Gehweg“, erklärt Crook. Freie Gehwege laden zum Zu-Fuß-Gehen ein und leisten damit einen Beitrag für genügend Bewegung. Damit wird der Straßenverkehr für alle Beteiligten sicherer.
Auch an Kreuzungen und Einmündungen muss wirkungsvoll gegen Falschparken vorgegangen werden. Versperren geparkte Autos die Sicht, tauchen Kinder plötzlich hinter großen Kühlerhauben auf und es entstehen Unfallgefahren. Freie Gehwege dienen zum Verweilen im Straßenraum, zur Kommunikation und einem guten Miteinander, das nicht von falsch geparkten Autos gestört werden darf.
Neben der aktiven Überwachung ist auch die Markierung von Parkbereichen am Fahrbahnrand und eben nicht auf dem Gehweg sinnvoll. Sie stellen die geltende Rechtslage klar. Gibt es weniger Parkplätze als Nachfrage, so müssen letztlich Parkscheinautomaten aufgestellt werden, um die Parkzeit zu verkürzen, wie es die StVO vorsieht.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020
Artikel im Darmstädter Echo vom 11. Juli 2020