Hessen

Pressemitteilung, Klimaschutz, Autoverkehr
Frankfurt & Rhein-Main

Zeit für Maßnahmen

Frankfurt, 25.9.2018: Das Urteil des Verwaltungsgerichts für Diesel-Fahrverbote in Frankfurt am Main von Anfang September gibt dem Land Hessen und der Stadt klare Handlungs­aufträge. Die hessische Landesregierung kündigte Einsprüche gegen das Urteil an, um sich mehr Zeit zum Handeln zu verschaffen.

„Dafür haben wir kein Verständnis. Zeit war genug. Seit 19 Jahren ist bekannt, dass die Stickoxidwerte sinken müssen und seit 2010 ist es Gesetz. Seit 3 Jahren ist offiziell bekannt, dass Fahrzeuge manipuliert wurden und seitdem konnte auch jeder, mitverfolgen, dass die Gerichte nach gültigem Recht urteilen und den Klagen der DUH entsprechen werden“ argumentiert Mathias Biemann vom Landesverband des VCD in Hessen.

„Wir fordern unser Recht auf saubere Luft und Hilfe für alle Betroffenen. Die Not der Dieselfahrer darf nicht gegen unsere Gesundheit ausgespielt werden!“

Die Landesregierung möchte die Stickoxidbelastung senken ohne Fahrverbote zu verhängen. „Wenn das funktionieren würde, warum hat sie das vor Gericht nicht glaubhaft belegen können und warum passiert nichts um das zu tun?“ wundert sich der VCD-Mann.

Der jahrelange Glaube an technische Lösungen verführte die Politik dazu beim Verkehr einen Gang runter zu schalten, auf gestaltende Maßnahmen zu verzichten und abzuwarten statt zu handeln.

Mathias Biemann hält die Anfechtung für eine sinnlose Verzögerung. Sollte eine Revision überhaupt zugelassen werden, ist zu erwarten, dass nach dem nächsten Richterspruch erneut der Katzenjammer folgt. Angesichts der bevorstehenden Prozesse für Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Limburg eine sehr kurzsichtige Strategie, auf Kosten der Gesundheit der Menschen.

Politik und Verwaltung haben es jetzt in der Hand für Fahrzeuge des Handwerks und der Rettungsdienste sinnvolle Regelungen zu erlassen. Die Ausnahmeregelungen müssen - dem Grundsatz des Urteils nach - kostenpflichtig und zeitlich begrenzt sein.

„Natürlich ist es richtig, dass die Landesregierung weiter auf die Bundesregierung einwirkt, um endlich eine blaue Plakette, von der Automobilindustrie bezahlte Hardwarenachrüstung und die Entschädigung der Betroffenen durchzusetzen“ findet Biemann. Letztlich werde das aber nicht vor der berechtigten Unterlassungsklage der DUH schützen, wenn nicht gezeigt wird, dass man auch vor Ort handelt.

Hierfür wäre die gemeinsame Initiative von Land, Stadt Frankfurt und allen Landkreisen und Kommunen im Rhein-Main-Gebiet notwendig, unterstützt von Unternehmen und Unternehmerverbänden sowie dem Rhein-Main-Verkehrsverbund.

Denkbar wäre die Einführung von vergünstigten Monatskarten für die betroffenen Autofahrer und für alle Einwohner. „Maximal 40 Euro im Monat für das gesamte RMV-Gebiet“ empfiehlt der VCD-Hessen. Das wäre auch eine attraktive Alternative für Pendler in Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach, die ähnliche Gerichtsurteile zu erwarten haben.

Neben dem günstigen Ticket müsse alles getan werden, um das Angebot von Schnellbussen und Bahnverbindungen zu stärken.

Die den Großstädten umliegenden Kommunen sind gefordert Park-and-Ride-Plätze an den Hauptverbindungslinien von Bussen und Bahnen einzurichten, da auch ihre Bewohner als Kfz-Pendler zur Luftverschmutzung in den Städten beitragen.

Unternehmen sollten ihren Beschäftigten vermehrt die Arbeit von zu Hause ermöglichen. Wenn nur 20 % der Arbeitnehmer ein- bis zweimal in der Woche nicht pendeln müssen, so ist das genauso wirksam wie mehrere tausend Park-and-Ride-Plätze in der Peripherie.

Luftreinhaltung braucht die Wende im Verkehr. Diese stellt eine gemeinsame Leistung der gesamten Region, ihrer Unternehmen, der Politik, der Verwaltung und vor allem der Menschen dar.

Anders als ein Einspruch gegen das Urteil, wären konkrete Maßnahmen die richtige Antwort, um auch die Bundesregierung zu bewegen, ihren Teil an der Lösung beizutragen.

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