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VCD: Beim Verkehrsversuch ist rechtlich noch einiges möglich!

Der Kreisverband Gießen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) kritisiert: Der Beschluss, mit dem der VGH Hessen den Verkehrsversuch auf dem Anlagenring in Gießen als rechtwidrig einstuft, führt ungeachtet seiner rechtlichen Begründung zu einem absurden, "aus der Zeit gefallenen" Ergebnis: selbst zeitlich und lokal begrenzte Versuche, Mobilität sicher, klimaneutral und ressourcenschonend zu gestalten, wären nach der gerichtlichen Interpretation des Straßenverkehrsrechts nicht möglich.

 

Dabei sei besonders problematisch, so der VCD, dass der VGH sich nicht an der üblichen Rechtsprechung zur Gefahrenlage orientiere und die "einfache Gefahrenlage" selbst dann nicht anerkenne, wenn es - wie im Fall des Gießener Anlagenrings - um die sichere Abwicklung des Radverkehrs an einer Hauptverkehrsstraße gehe, für die eine Fahrradstraße eine besonders gut geeignete Maßnahme sei. Hierzu bedürfe es auch keineswegs des Nachweises besonders hoher Unfallzahlen, die am Anlagenring aber nach Ansicht des VCD sogar vorliegen.

Der VCD fordert, dass die Stadt die vom VGH aufgeworfenen rechtlichen Fragen für sich schnellstmöglich bewertet mit dem Ziel, trotz des VGH-Beschlusses den Anlagenring für alle Radfahrenden zu einer sicheren Radverbindung zu machen, denn dem Anlagenring komme als Tangentialverbindung für das noch weiter zu entwickelnde Gießener Radverkehrsnetz eine zentrale Bedeutung zu. Beispielhaft sei hier die Verbindung von der Ostanlage bzw. dem Berliner Platz zum Bahnhof genannt. Die Vernetzung von Rad- und Bahnverkehr wäre hier über den Anlagenring und Weiterführung des Radnetzes zum Bahnhof optimal und könnte unter anderem von vielen Studierenden von THM und Universität genutzt werden. Der VCD verweist zudem auf den aktuellen Radverkehrsentwicklungsplan, den der VGH in seinem Beschluss gar nicht berücksichtigt habe. Im Radverkehrsentwicklungsplan heißt es: „Der Anlagenring, der in generalisierter Form einen geschlossenen Kreis bildet, dient als Verteilelement für Fahrten, die ungefähr maximal im äußeren Bogen eines Viertelkreis-Segmentes stattfinden, das heißt, beispielsweise von der Frankfurter Straße zur Rodheimer Straße, von der Marburger Straße zur Moltkestraße oder von der Wiesenstraße zum Berliner Platz oder einer der nachfolgendenden Einmündungen bis zur Frankfurter Straße.“ Auch und insbesondere für Kinder und Familien ist der Anlagenring ohne die nun versuchsweise eingerichtete Fahrradstraße alles andere als sicher. Es ist nicht akzeptabel, dass dies im Interesse eines ungehinderten Autoverkehrs so bleibt.

Der VCD weist außerdem darauf hin, dass sich das gerichtliche Eilverfahren nur auf drei kürzere Straßenabschnitte abseits des Anlagenrings bezog und dass in der Hauptsache noch gar nicht entschieden sei. Folglich seien die rechtlichen Möglichkeiten überhaupt nicht ausgeschöpft, denn die Stadt könne ihre Begründung zum eigentlichen Verkehrsversuch weiterhin nachbessern, was im Hauptsacheverfahren oder bei weiteren Eilverfahren durchaus noch zur rechtssicheren Durchführung des Verkehrsversuchs führen könne. Viele Abwägungen, die nach Mutmaßungen der Gerichte nicht durchgeführt seien, habe die Stadtverwaltung nach Ansicht des VCD durchaus gedanklich vollzogen, nur möglicherweise nicht ausreichend dokumentiert, was sich aber nachholen lasse. Würde der VGH-Beschluss aus dem Eilverfahren hingegen "so stehen bleiben", wäre auch ungewiss, ob die von Bürgermeister Wright als Alternative angedachten Radfahrstreifen oder andere Maßnahmen auf dem Anlagenring von den Gerichten als rechtlich zulässig bewertet würden. Rechtssicherheit kann und muss  laut VCD auch hierfür durch Nachbesserung der Begründung des Verkehrsversuchs und Durchführung des Hauptsacheverfahrens geschaffen werden.

Der VCD sieht daher die nun ins Auge gefasste Aufgabe des Verkehrsversuchs durch die politisch Verantwortlichen in der Stadt Gießen als vorschnell und unnötig an. So zu reagieren käme einer "Kapitulation" und der Fortsetzung der seit der Nachkriegszeit einseitig auf das Auto ausgerichteten Verkehrsorganisation gleich. Auch finanziell wäre der Rückbau die schlechteste aller Lösungen, dabei nicht einmal rechtlich zwingend! Die Gießener Regierungskoalition "schulde" denen, die eine zukunftsorientierte und nachhaltige Mobilität gewählt haben, vor allem aber den nachfolgenden Generationen, dass sie sich weiterhin mit aller Kraft für dieses Ziel einsetzt.

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