Hessen

Landesverband Hessen
Kolumne »Werner geißelt«

Wieso ist Kerosin steuerfrei? Ein globaler Irrtum?

Ende 1944 wurde mit der Gründung der internationalen Luftverkehrsorganisation ICAO im Rahmen des sog. Chicagoer Abkommens (Art.24) eine weltweite Steuerbefreiung von Flugbenzin beschlossen. Denn nach Kriegsende sollte ein internationaler Flugverkehr die Völkerverständigung und die globalen Geschäftsbeziehungen fördern; das Flugbenzin zum Antrieb der seinerzeit üblichen Kolbenmotoren war zudem recht teuer. Man ahnte seinerzeit nicht, dass schon zwanzig Jahre später Verkehrsflugzeuge generell von Turbinen angetrieben werden würden, die billiges Kerosin verbrennen und kaum förderungswürdiger Massentourismus zunehmend den Geschäftsreiseverkehr ersetzte.

Seit rund vierzig Jahren wird in Deutschland der Treibstoff für die nicht gewerbliche Luftfahrt wie der KFZ-Verkehr besteuert: Flugbenzin wie Auto-Benzin, Kerosin wie Diesel. Richtig so! Aber warum wird Flugtourismus weiterhin steuerlich privilegiert? Nebenbei: Moderne Privatflugzeuge haben wegen dieser Besteuerung mitunter eine spezifisch bessere Klimabilanz als Verkehrsflugzeuge. Wo bleibt der Anreiz, das nun 75 (!) Jahre alte Konzept heutiger Jets (Vorbild ist der Bomber Boeing B47 „Stratojet“) endlich mal durch eine zeitgemäße, sparsame Konstruktion zu ersetzen?
Auch wenn es vielleicht spitzfindige Beschlüsse gab, die Geltung des Chicagoer Abkommens auf Kerosin und Flugtourismus auszudehnen: Angesichts der Klimakatastrophe muss Kerosin besteuert werden! „Flugscham“ reicht leider nicht.

 

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