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Zur gescheiterten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes

VCD Hessen kritisiert Landesregierung: Die Blockade im Bundesrat schadet den Kommunen

Die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes ist am letzten Freitag im Bundesrat gescheitert. Auch die hessische Landesregierung hat sich enthalten. Damit hat sie ein modernes Verkehrsrecht und mehr Verkehrssicherheit verhindert und lässt die hessischen Kommunen im Stich. Denn Fakt bleibt: Städte und Gemeinden brauchen mehr Freiheit, um Unfallrisiken im Straßenverkehr zu verringern und der „Vision Zero“ von null Verkehrstoten näherzukommen.
In Hessen haben bereits 116 Kommunalparlamente parteiübergreifend beschlossen, der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beizutreten. Das sind die Vertreterinnen und Vertreter von bereits 53 % der hessischen Bevölkerung. Die Kommunen wissen selbst am besten, welche Geschwindigkeiten vor Ort die richtigen sind und wo Handlungsbedarf besteht.

Die Parteien der wahrscheinlich zukünftigen Landesregierung, CDU und SPD, haben in ihrem Sondierungspapier zu Beginn der Koalitionsgespräche angekündigt, die Kommunen besser in den Blick nehmen und unterstützen zu wollen. Umso unverständlicher war die Entscheidung am letzten Freitag im Bundesrat (der noch aktuellen Landesregierung), der bereits im Bundestag beschlossenen Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes nicht zuzustimmen, welches genau das vorhat: Den Kommunen mehr Handlungsspielräume bei verkehrlichen Anordnungen zu ermöglichen. Es geht dabei u.a. um mehr Gesundheitsschutz und die Vermeidung von Unfallrisiken für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Anja Zeller, VCD Landesgeschäftsführerin in Hessen: „Wir fordern Boris Rhein auf schnell eine Einigung im Sinne der Kommunen zu erwirken und die Einrichtung eines Vermittlungsausschuss zu unterstützen.“

Hintergrund: Deutschlandweit fordern in einer Initiative über 1000 Städte und Gemeinden mehr Handlungsspielraum zugunsten verkehrlicher Maßnahmen, wie die Einführung von Tempo 30. Durch die Blockade müssen sie darauf vorerst verzichten und sich weiterhin dem veralteten, obrigkeitsstaatlichen und bürokratischen Straßenverkehrsrecht aus der Kaiserzeit unterwerfen. 116 Kommunen in Hessen haben bereits zugestimmt.
www.lebenswerte-staedte.de

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