Hessen,
Landesverband Hessen,
Frankfurt & Rhein-Main
Auch wenn es vielen Autofahrenden wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Aufgesetzt parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen hat dies 2024 erneut bestätigt. Zwar wurde das Gehwegparken jahrelang nicht ausreichend geahndet. Doch das bedeutet nicht, dass es legal wäre. Alle Verkehrsteilnehmende müssen sicher von A nach B kommen können, also auch diejenigen, die auf den Gehweg angewiesen sind. Parkende Autos, die den Bürgersteig verengen, sind für Menschen mit Kindern, mit Rollatoren, Rollstühlen und Elektromobilen eine schwerwiegende Einschränkung. Auch Assistenzhunde kommen nicht damit zurecht. Es ist nicht zu mutbar, dass Menschen auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil Gehwege durch parkende Autos verengt werden.
In Hessen ist das Gehwegparken weiterhin ein häufiges Phänomen. Deswegen fordert der VCD Städte und Gemeinden auf, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen, also Parkverstöße zu kontrollieren und zu ahnden. Es kann nicht sein, dass vorrangig die Interessen von Autofahrenden beachtet werden und andere Verkehrsteilnehmende das Nachsehen haben.
„Der öffentliche Raum sollte allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen. Wer sich ein Auto anschafft, muss sich deshalb vorab auch um einen Stellplatz kümmern“, so Anja Zeller, Geschäftsführerin des VCD in Hessen. „Die Zahl an Pkw hat in den letzten Jahren einen Höchststand erreicht. Autos werden zudem immer größer, breiter und schwerer. Dies geht zu Lasten der Allgemeinheit. Daher sollte das Parken kontrolliert werden, dass diese Trends nicht durch Untätigkeit der Behörden weiter befördert werden.“
Was können Betroffene tun? Dokumentieren Sie Parkverstöße und informieren Sie die örtliche Straßenverkehrsbehörde, die Ordnungspolizei und die Bürgermeisterin oder den Ortsvorsteher.