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Gießen
Kaum eine Straße in Gießen ist so lärmgeplagt wie die Rodheimer Straße in der Weststadt. Der Verkehrsclub Deutschland hat daher den Internationalen Tag des Lärms am 28.4. zum Anlass genommen und den Magistrat aufgefordert, endlich Tempo 30 am Tag und vor allem in der Nacht einzuführen.
Kaum eine Straße ist so lärmgeplagt wie die Rodheimer Straße in der Gießener Weststadt. Seit die Konrad-Adenauer-Brücke am 22. Oktober 2020 für schwere und breitere Fahrzeuge als 2,10 m gesperrt wurde, hat der Verkehr erneut zugenommen, denn selbst die meisten SUVs dürfen die baufällige Brücke nicht mehr befahren. Nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht wird die Straße vom verstärkt vom Durchgangsverkehr genutzt und die Anwohner leiden unter dem gestiegenen Verkehrslärm. Unter ihnen sind auch viele Personen, die derzeit im Homeoffice sind oder die wegen der geschlossenen Hochschulen in der Wohnung tagsüber lernen müssen, sich aber bei dem Verkehr schlecht konzentrieren können und auch in der Nacht Probleme haben, durchzuschlafen. Einzelne Studierende weichen bereits in die Universitätsbibliothek aus, um dort wenigstens für wenige Stunden in Ruhe arbeiten zu können. Die Fahrt in die Uni mit dem Bus und der Aufenthalt in gemeinsam genutzten öffentlichen Räumen sind dabei ganz sicher nicht im Sinne des Infektionsschutzes.
Der Verkehrsclub Deutschland hat daher den Internationalen Tag des Lärms am 28.4. zum Anlass genommen und den Magistrat aufgefordert, in der Rodheimer Straße endlich Tempo 30 am Tag und vor allem in der Nacht einzuführen. Der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Gießen sah diese Maßnahme schon vor der Zunahme des Autoverkehrs als wichtige Maßnahme zum Lärmschutz vor. Immerhin wirkt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h wie eine Halbierung des Kfz-Verkehrs und ist damit die wirksamste und am schnellsten umsetzbare Maßnahme, um die lärmgeplagten Weststadtbewohner gesundheitlich zu schützen. Der VCD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tempo 30 aus Lärmschutzgründen gerade auch auf Hauptstraßen von der Stadt rechtssicher beschildert werden kann. Während Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen nur nach Unfallhäufungen ausgewiesen werden darf, erfährt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen stets die Zustimmung der Aufsichtsbehörden, wenn die Lärmminderung durch ein Gutachten nachgewiesen wird. Der VCD Gießen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Bürgermeister des Gießener Lands jeglicher politischen Couleur selbstverständlich Tempolimits umsetzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und deshalb in fast allen Umlandkommunen Tempo 30 auf Hauptstraßen bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte längst eingeführt wurde. Warum der Magistrat der Stadt Gießen und die Gießener Stadtverordnetenversammlung sich dem Thema Lärmschutz seit Jahren nicht zuwenden, ist für den VCD unerklärlich. Es würde gerade auch der Oberbürgermeisterin gut zu Gesicht stehen, wenn sie als Sozialdemokratin sich für diejenigen einsetzt, die mit geringem Haushaltseinkommen an verlärmten und verdreckten Straßen wohnen und unter dem nicht enden wollenden Lärm derer leiden müssen, die als Kfz-Pendler tagtäglich mit überdimensionierten Autos durch die Rodheimer Straße fahren. Der VCD sieht es als die Pflicht des Magistrats an, alle Bürger vor gesundheitsschädlichem Lärm und Abgasen bestmöglich zu schützen. ?