Wir brauchen ein dichtes, hessenweit ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, auf dem Menschen jeden Alters kom­fortabel, sicher und barrierefrei unterwegs sein können.

Jeder Mensch muss gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor der Haustür haben, die das angenehme und schnelle Erreichen aller Ziele sowie das sichere Parken ermöglicht.

Das geltende Straßenverkehrsrecht muss von den Städten und Kommunen überall umgesetzt werden. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen, dort wo es zugelassen wurde, auf die Straße zu verlagern, wenn es das Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder auch mit Kinderwagen einschränkt und der Begegnungsverkehr mit anderen Fußgänger*innen nicht möglich ist.

Gegen das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen muss von den Ordnungskräften der Kommunen und der Polizei konsequenter vorgegangen werden. Radfahren ist mit Abstand zum motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Die geltenden Sicherheitsabstände von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb von Ortschaften sind, wenn nötig, durch die bauliche Trennung der Fahrbahnen von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.

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Darmtadt-Bessungen: Fahrleitungsmasten auf Gehweg geplant

Die neu geplanten Masten wurden ohne Beachtung der verkehrlichen Belange des Fußverkehrs teilweise mitten auf ohnehin schmale Gehwege geplant. Zudem wurde mit veralteten Plänen gearbeitet die teilweise nicht mit der heutigen Situation übereinstimmen. / VCD erhebt Einwendung beim RP Darmstadt

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung und Verstärkung der Fahrleitungsanlage für die Straßenbahn-Linie 3 in Darmstadt. So sperrig ließt sich der Titel des Anhörungsverfahren welches am 03. Juli endete. Der Plan ist eigentlich recht einfach erklärt: Wie auch an andere Stellen im Stadtgebiet, plant die HEAG die Oberleitung der Straßenbahnen zu renovieren. Neue Vorschriften und auch neue Bahnen mit stärkeren Motoren und damit höherem Strombedarf machen eine verstärkte, also dickere Leitung notwendig. Damit einher geht auch ein höheres Gewicht der Leitung, weshalb viele der alten Befestigungspunkte nicht mehr verwendet werden können. Bisher wurden häufig Wandanker an Gebäude eingesetzt. Mit der Erneuerung werden diese aber auch einige alte Masten durch neue Masten ersetzt.

Bei jedem Bauplanungsverfahren und insbesondere im Rahmen eines solchen Planfestellungsverfahren müssen die Auswirkungen des Baus auf verschiedenste Weisen geprüft werden. So gibt es bspw. Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber auch die Auswirkungen auf andere Verkehrsarten. Es ist daher sehr erstaunlich, dass HEAG Mobilo wie auch die zuständige städtische Planungsbehörde bei der Planung den Fußverkehr vergessen haben. Die neu geplanten Masten wurden ohne Beachtung der verkehrlichen Belange des Fußverkehrs teilweise mitten auf ohnehin schmale Gehwege geplant. Zudem wurde mit veralteten Plänen gearbeitet die teilweise nicht mit der heutigen Situation übereinstimmen.

Der VCD hat daher Einwände gegen einen Großteil der Masten und das gesamte Planungsverfahren eingelegt. Der Ausbau des ÖPNV wie auch die Ertüchtigung der Masten ist notwendig. Allerdings müssen dabei auch andere Verkehrsarten des Umweltverbundes beachtet werden. Wir hoffen, dass HEAG und Stadt die Planungen zeitnah nachbessern und bessere Lösungen als die Vorgelegten finden.

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