Hessen

Wir brauchen ein dichtes, hessenweit ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, auf dem Menschen jeden Alters kom­fortabel, sicher und barrierefrei unterwegs sein können.

Jeder Mensch muss gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor der Haustür haben, die das angenehme und schnelle Erreichen aller Ziele sowie das sichere Parken ermöglicht.

Das geltende Straßenverkehrsrecht muss von den Städten und Kommunen überall umgesetzt werden. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen, dort wo es zugelassen wurde, auf die Straße zu verlagern, wenn es das Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder auch mit Kinderwagen einschränkt und der Begegnungsverkehr mit anderen Fußgänger*innen nicht möglich ist.

Gegen das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen muss von den Ordnungskräften der Kommunen und der Polizei konsequenter vorgegangen werden. Radfahren ist mit Abstand zum motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Die geltenden Sicherheitsabstände von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb von Ortschaften sind, wenn nötig, durch die bauliche Trennung der Fahrbahnen von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.

VCD-News zum Thema

Landesverband Hessen, Frankfurt & Rhein-Main, Fuß & Fahrrad, Saubere Luft
Frankfurt & Rhein-Main

Die „Grüne Welle“ mithilfe von Fußgänger-Bettelampeln dient nicht der Luftreinhaltung.

In den letzten Jahren sind Ampelanlagen zur "Luftreinhaltung" umgebaut worden. Menschen die zu Fuß gehen müssen nun länger warten.

In den letzten Jahren sind Ampelanlagen – mit erheblichem finanziellem Aufwand – umgebaut worden, so dass es für die Hauptrichtung des Autoverkehrs eine „Grüne Welle“ gibt. Fahrzeuge einschließlich des Radverkehrs, die diese bevorzugte Straße kreuzen wollen, werden durch Kameras erfasst und erhalten „Grün".

Menschen die zu Fuß gehen müssen dafür länger warten. Vor dem Umbau der Ampelanlagen hatten sie bei jedem Ampelumlauf automatisch "Grün". Nun müssen sie erst eine Anforderungstaste drücken und es bleibt erst einmal „Rot“, bis ihnen die Straßenüberquerung durch die für den Autoverkehr optimierte Schaltung freigegeben wird.
Das ist eine Benachteiligung gegenüber der bisherigen Ampelschaltung, denn dabei hatten zu Fuß Gehende immer ihr "Grün" parallel zum fließenden Fahrzeugverkehr. Sie konnten sich, wenn sie sich der Ampel näherten, mit ihrer Gehgeschwindigkeit auf ihr absehbares "Grün" einstellen.

Durch die „grüne Welle“ für den Autoverkehr soll die Luft sauberer werden, so die Verheißung von Kommunen wie Offenbach und Frankfurt a. M. und des Landes Hessen. Jetzt hat aber das  Umweltbundesamt nachgemessen: Die „Grüne Welle“ ist kontraproduktiv (und nicht nur eine Behinderung des Fußverkehrs). Das Autofahren wird dadurch attraktiver und es wird mehr gefahren.

Der Umbau der Ampelanlagen hat sich somit als Geldverschwendung erwiesen: Gemäß dem jetzt vom Umweltbundesamt herausgegebenen Bericht  Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung

www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_14-2023_fluessiger_verkehr_fuer_klimaschutz_und_luftreinhaltung.pdf

„gehen die spezifischen Emissionsfaktoren zwar um etwas über 1 % zurück, dieser Effekt wird aber durch die Zunahme der Fahrleistung – also den Rebound-Effekt – vollkommen absorbiert, was insgesamt sogar zu einer leichten Zunahme bei den Gesamtemissionen führt.“ – so das auf Seite 245 dargestellte Ergebnis.

Was tun?

FUSS e. V. und Verkehrsclub Deutschland in Hessen fordern: Den weiteren Umbau stoppen und Ampelanlagen – sofern sie nicht durch Zebrastreifen  ersetzt werden – fußverkehrsfreundlich machen. Nicht mehr Autoverkehr, sondern die Förderung des Fußverkehrs dient der Luftreinhaltung.

zurück