Wir brauchen ein dichtes, hessenweit ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, auf dem Menschen jeden Alters kom­fortabel, sicher und barrierefrei unterwegs sein können.

Jeder Mensch muss gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor der Haustür haben, die das angenehme und schnelle Erreichen aller Ziele sowie das sichere Parken ermöglicht.

Das geltende Straßenverkehrsrecht muss von den Städten und Kommunen überall umgesetzt werden. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen, dort wo es zugelassen wurde, auf die Straße zu verlagern, wenn es das Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder auch mit Kinderwagen einschränkt und der Begegnungsverkehr mit anderen Fußgänger*innen nicht möglich ist.

Gegen das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen muss von den Ordnungskräften der Kommunen und der Polizei konsequenter vorgegangen werden. Radfahren ist mit Abstand zum motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Die geltenden Sicherheitsabstände von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb von Ortschaften sind, wenn nötig, durch die bauliche Trennung der Fahrbahnen von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.

VCD-News zum Thema

Gießen, Fuß & Fahrrad, Verkehrssicherheit, Mobil im Alter, Pressemitteilung
Gießen

Längere Grünzeiten für den Fußgängerverkehr im Schiffenberger Tal

Die Stadt Gießen hat im Schiffenberger Tal an der Kreuzung in Höhe der Rathenaustraße die Grünzeiten für den Fußgängerverkehr verlängert.

Wer bisher in Höhe der Rathenaustraße den Schiffenberger Weg queren wollte, hatte ein Problem: Mit Betätigung des Anforderungstasters wurde die Fußgängerampel für 13 Sekunden grün, wenn nicht gedrückt wurde sogar nur für 9 Sekunden. Dies reichte gerade mal aus, um aus Richtung „Burgerking“ über die ersten vier Fahrspuren bis zur Mittelinsel zu gelangen. Dort musste dann ein ganzer Ampelumlauf gewartet werden, um auch die letzten beiden Fahrspuren zu queren. Häufig wurden dann die letzten beiden Spuren bei Rot gequert, wenn kein Querverkehr kam.

Im April wunderte sich auch ein Vorstandsmitglied des VCD über diese diskriminierende Schaltung der Ampelanlage und nach kurzer Lektüre war klar: Die Schaltung verstößt gegen die bundeseinheitliche „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“, die eine verbindliche rechtliche Vorgabe für die Schaltung von Ampeln ist.

Nach einigen Mailwechseln gab die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gießen noch im April eine neue Programmierung der Ampel in Auftrag und geht nun sogar über die Mindestanforderungen hinaus: die bundesweite Vorgabe legt bei Ampelquerungen eine Gehgeschwindigkeit von 1,5 Meter pro Sekunde zugrunde. Doch in der Realität sind viele Personen deutlich langsamer unterwegs. Die Stadt Gießen hat daher nun eine fußgängerfreundliche Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s gewählt, so dass auch langsamere Personen es ohne Stopp auf der Mittelinsel schaffen, die Straße zu queren. Die Grünphase für den Fußgängerverkehr ist jetzt mindestens 20 Sekunden lang. Die Maßnahme entspricht damit auch dem Gießener Koalitionsvertrag von Grünen, SPD und Linke, die 2021 vereinbart hatten, zur Förderung des Fußgängerverkehr Grünphasen zu verlängern und Wartezeiten an Ampeln so zu verkürzen, dass die Straßenquerung an Ampeln zu Fuß in einer Grünphase zu schaffen ist.

Der VCD dankt der Verwaltung und Bürgermeister Wright für diese fußgängerfreundliche Maßnahme. Nachteile für den Kfz- und Busverkehr erwartet der VCD nicht, denn während der längeren Grünphase können gleichzeitig die Fahrzeuge aus der Rathenaustraße und der Ferniestraße abbiegen.

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