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Wetterau & Vogelsberg

Stellungnahme zur Fortschreibung des Radverkehrsplan des Wetteraukreis

Um in den bislang weniger fahrradaffinen Gegenden eine neue Begeisterung für das Zweirad zu entfachen, die vorhandenen positiven Tendenzen zu stärken und insgesamt einen europäischen Spitzenplatz bei der Radverkehrnutzung einzunehmen, fordert der VCD-Kreisverband Wetterau-Vogelsberg weitere Anstrengungen in der Fahrradpolitik

Um in den bislang weniger fahrradaffinen Gegenden eine neue Begeisterung für das Zweirad zu entfachen, die vorhandenen positiven Tendenzen zu stärken und insgesamt einen europäischen Spitzenplatz bei der Radverkehrnutzung einzunehmen, fordert der VCD-Kreisverband Wetterau-Vogelsberg weitere Anstrengungen in der Fahrradpolitik:

  • Radverkehr ist ein wichtiger Bestandteil der Nahmobilität, deshalb muss ihm die regionale und lokale Politik stärkere Beachtung durch angemessen Berücksichtigung bei allen Infrastruktur- und Bauplanungen geben. Ziel muss dabei vor allem die Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Radfahrer*innen sein.
  • Quantitatives Ziel für den Radverkehrsanteil: 20 Prozent bis zum Jahr 2020 auch in der Wetterau
  • Drastische Erhöhung der finanziellen Mittel der Gebietskörperschaften mit dem mittelfristigen Ziel, jährlich insgesamt 25 € pro Kopf in der Wetterau für den Fahrradverkehr aufzuwenden
  • Stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in der Stadt- und Verkehrsplanung zur Schaffung eines dichten und umfassenden innerstädtischen und regionalen Radverkehrsnetzes (u.a. auch durch Radschnellwege)
  • Gezielter Ausbau der Fahrradinfrastruktur für die Alltagsmobilität unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Ältere, Fahrradpendler, …)
  • Ausreichende Abstellmöglichkeiten an zentralen Orten (bspw. an Bahnhöfen) und in Wohnsiedlungen
  • Personelle Verstärkung der für den Radverkehr verantwortlichen Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen
  • Unterstützung Fahrrad fördernder Verbände, Initiativen, Netzwerke und Organisationen
  • Durchführung von Werbe- und Imagekampagnen

Im Pariser Klimaabkommen hat sich die Bundesrepublik verpflichtet die Erderwärmung auf unter 2° zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Im Verkehrsbereich ist die Förderung des Radverkehrs ein sehr wirksames Mittel um diesem Ziel näher zu kommen. Radverkehr ist aber nicht nur als Freizeitverkehr, als Fitnessmöglichkeit, oder Zeitvertreib für Kinder zu sehen. Wenn wir das Pariser Klimaabkommen ernst nehmen, muss der Radverkehr als fester Bestandteil unseres täglichen mobilitäts Aufkommen bei allen Infrastrukturplanungen berücksichtigt und ausgebaut werden.

Es gibt aber noch immer genug Hindernisse, dies es jedem einzelnen erschwert das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel zu benutzen. Mit der Fortschreibung des Radverkehrsplan für die Wetterau muss das Ziel festgeschrieben werden, diese Hindernisse abzuschaffen.

Alle Bahnhöfe in der Wetterau sind mit einer modernen, sicheren und ausreichend großen Fahrradabstellanlage auszustatten. Gemeint sind hier generell überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten, abschließbare Fahrradboxen in ausreichender Anzahl, Fahrradabstellbügel, die der Vielfalt der Fahrräder gerecht werden.

Ein Bahnhof ohne Parkplätze für das Auto würde von jedermann als Schildbürgerstreich angesehen, ein Bahnhof ohne Fahrradabstellmöglichkeit darf ab sofort nicht mehr als normal angesehen werden.

Fahrräder können in den Kommunen nur zu einem alltäglichen Verkehrsmittel werden, wenn an den innerörtlichen Zielen, wie Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen usw. Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind. Der VCD Hessen fordert seit Jahren die Kommunen auf, eine Stellplatzverordnung für Fahrräder zu erlassen. Stellplatzverordnungen für Autos sind eine Selbstverständlichkeit, warum nicht für Fahrräder.

Der Fahrradverkehr muss sich die Verkehrsfläche oftmals mit den wesentlich stärkeren Autos teilen. Dies führt oft genug zu gefährlichen Situationen. Bei der kommunalen Verkehrsplanung muss die Planung von Radwegen ein fester Bestandteil der Planung sein. Grundlage muss hier sein, die „städtebauliche Bemessung“ die in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) dargelegt ist.

Da wo separate Fahrradwege aus baulichen Gründen nicht möglich sind, müssen Fahrrad-Aufstellstreifen an Ampelanlagen Standard sein. Diese tragen erheblich zur Sicherheit der Fahrradfahrer*innen bei.

 Die immer größer werdende Anzahl von E-Bikes, und damit einhergehende unterschiedliche Geschwindigkeiten der Radfahrer*innen birgt eine nicht zu unterschätzende Gefahr, deswegen muss die Größe und Ausgestaltung der Radwege über die Mindestqualitätsstandards, wie in der ERA200 beschrieben, hinausgehen.

Kommunale Neubaugebiete sind so zu planen, dass sie an ein kommunales Fahrradwegenetz angeschlossen werden. Dieses beinhaltet vor allem den Bau von Fahrradwegen als Zubringerfunktion zu wichtigen Zielen einer Kommune. Als Beispiel seien hier Schulen, Bahnhöfe und zentrale Bushaltestellen genannt.

Der Radverkehr hat auch eine überörtliche Bedeutung. Deshalb müssen Radwege an überörtlichen Kreis- Land-, Bundestrassen ausgebaut werden. Aber gleichzeitig in kommunale Radwegenetze eingegliedert werden. Überörtliche Radschnellwege werden in Zukunft wichtiger Bestandteil der Nahmobilität sein, deshalb muss schon heute die Planung für ein übergemeindliches Fahrradwegenetzt aufgenommen werden. Die Trasse der B3 bietet dafür, in der westlichen Wetterau, eine hervorragende Möglichkeit.

Bei der Planung von Radwegen aus kommunaler, als auf Kreisebene müssen Fachverbände wie ADFC; VCD; Fuß e.V. eingebunden werden. Ebenso wie interessierte Bürger. Die Einbindung muss über das normale Maß des Planfeststellungsverfahren herausgehen.

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