Wir brauchen ein dichtes, hessenweit ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, auf dem Menschen jeden Alters komfortabel, sicher und barrierefrei unterwegs sein können.
Jeder Mensch muss gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor der Haustür haben, die das angenehme und schnelle Erreichen aller Ziele sowie das sichere Parken ermöglicht.
Das geltende Straßenverkehrsrecht muss von den Städten und Kommunen überall umgesetzt werden. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen, dort wo es zugelassen wurde, auf die Straße zu verlagern, wenn es das Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder auch mit Kinderwagen einschränkt und der Begegnungsverkehr mit anderen Fußgänger*innen nicht möglich ist.
Gegen das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen muss von den Ordnungskräften der Kommunen und der Polizei konsequenter vorgegangen werden. Radfahren ist mit Abstand zum motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Die geltenden Sicherheitsabstände von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb von Ortschaften sind, wenn nötig, durch die bauliche Trennung der Fahrbahnen von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.
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Frankfurt, 04.12.2020: Die neue Verkehrsführung auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße ist für Rad- und Autofahrende missverständlich. VCD, Radentscheid und ADFC fordern deshalb die Umgestaltung.
Früher lagen die Radfahrstreifen in der Türöffnungszone der am Rand geparkten Autos. Die Radfahrenden wurden hier durch unachtsam geöffnete Autotüren erheblich gefährdet.
Eigentlich ist die nun umgesetzte Lösung ganz einfach: Mit dem Rad wird auf der Fahrbahn gefahren, so kommt niemand in die Türzone der Autos. Die Autofahrenden müssen sich für wenige hundert Meter dem Tempo der Radfahrenden anpassen, mit dem seit April 2020 zugelassene Verkehrszeichen 277.1 wurde verboten sie zu überholen.
In der Praxis funktioniert die Lösung allerdings nicht: Häufig wird die neu markierte Türöffnungszone mit dem früher dort vorhandenen Radschutzstreifen verwechselt oder Radfahrende werden durch Hupen sowie dichtes Auffahren genötigt und lassen sich in die markierte Türöffnungszone drängen.
Um die Gefährdung und Nötigung von Radfahrenden zu unterbinden, fordern VCD, Radentscheid und ADFC die konsequente Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung. Die Landespolizei muss hier mit Kontrollen, Bußgeldern, und bei Nötigung auch mit der Einleitung von Strafverfahren, aktiv werden.
Mittelfristige ist die Schloßstraße, angelehnt an die Pläne des Amtes für Straßenbau und Erschließung, umzugestalten, so wie es bereits seit 2010 in Aussicht gestellt wird: Mit der Umgestaltung der Kreuzungen an der Adalbertstraße und der Rödelheimer Straße, einer in die Straße integrierten Straßenbahntrasse, dem auf der Schloßstraße geplanten Radschnellweg in den Vordertaunus und mindestens 2,50 Metern breiten Gehwegen.