Wir brauchen ein dichtes, hessenweit ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, auf dem Menschen jeden Alters kom­fortabel, sicher und barrierefrei unterwegs sein können.

Jeder Mensch muss gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor der Haustür haben, die das angenehme und schnelle Erreichen aller Ziele sowie das sichere Parken ermöglicht.

Das geltende Straßenverkehrsrecht muss von den Städten und Kommunen überall umgesetzt werden. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen, dort wo es zugelassen wurde, auf die Straße zu verlagern, wenn es das Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder auch mit Kinderwagen einschränkt und der Begegnungsverkehr mit anderen Fußgänger*innen nicht möglich ist.

Gegen das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen muss von den Ordnungskräften der Kommunen und der Polizei konsequenter vorgegangen werden. Radfahren ist mit Abstand zum motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Die geltenden Sicherheitsabstände von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb von Ortschaften sind, wenn nötig, durch die bauliche Trennung der Fahrbahnen von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.

VCD-News zum Thema

Gießen, Fuß & Fahrrad
Gießen

VCD fordert freie Gehwege und Querungsstellen

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2023 mahnt der Kreisverband Gießen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zu mehr Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung.

Nicht nur händchenhaltende Paare kennen die Situation: Immer wieder werden Gehwege von rücksichtslosen Autofahrerinnen und Autofahrern zugeparkt, oft auch nur aus „alter Gewohnheit“ und mangelndem Unrechtsbewusssein. Was für viele Fußgängerinnen und Fußgänger nur ein großes Ärgernis ist, ist für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, aber auch Eltern mit Kinderwagen oft ein gefährliches Hindernis, sind sie doch je nach konkreter Situation gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Ein ganz erhebliches Sicherheitsproblem besteht, wenn Einmündungen und Querungsstellen zugeparkt sind. Nicht nur Kinder haben dann Schwierigkeiten, herannahende Fahrzeuge wahrzunehmen und selbst rechtzeitig gesehen zu werden. Noch schlimmer trifft es Sehbehinderte, wenn die extra für sie angelegten Querungsstellen von Autos auf dem Gehweg oder der Fahrbahn zugeparkt werden. Ohne böse Absicht kann dann der Lack des Autos auch mal Kratzer bekommen, wenn der Langstock der Sehbehinderten auf ein Auto trifft.

Der VCD Gießen beobachtet leider sowohl in den Städten, als auch in vielen Dörfern immer wieder, dass die in den letzten Jahren neu angelegten, barrierefreien Querungsstellen zugeparkt werden. Er appelliert daher an alle Autofahrer und -fahrerinnen, ihr Auto nicht auf Gehwegen und Querungsstellen abzustellen, damit diejenigen, die hierauf angewiesen sind, diese nutzen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Vor allem wendet sich der VCD aber auch an Politik und Verwaltung, gegen Falschparker auf Gehwegen und Querungsstellen konsequent vorzugehen. Bei Behinderung ist dabei grundsätzlich  abzuschleppen, denn derartige Gefährdungen oder Behinderungen sind sofort abzustellen.

Dass in einigen Kommunen die Gehwege immer wieder zugeparkt werden, liegt nach Ansicht des VCD weniger an einer zu geringen Bußgeldhöhe, denn bereits das Halten auf dem Gehweg kostet mindestens 50 Euro. Wer über eine Stunde dort parkt, zahlt mindestens 70 Euro und es gibt zusätzlich noch einen Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Größtes Problem sei hingegen, so der VCD, dass viele Ordnungsämter und auch die Polizei deutlich zu selten Kontrollen durchführen.

Das verbotene Gehwegparken einfach durch Markierung oder Beschilderung zu legalisieren, ist in der Regel nicht zulässig, denn das Bundesverkehrsministerium gibt vor, dass Gehwegparken nur dann erlaubt werden darf, wenn sich zwei Rollstuhlfahrende auf dem Gehweg passieren können. Bei Gehwegbreiten unter 2,50 Meter, darf das Parken auf dem Gehweg daher weder örtlich zugelassen noch toleriert werden. Entsprechend markierte Parkbereiche auf Gehwegen sind daher grundsätzlich aufzuheben.

Betroffene können sich gern an den VCD-Kreisverband Gießen wenden, wenn die zuständige Verwaltung dem nicht nachkommt.

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