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Gießen
Der Kreisverband Gießen des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) hat gegen die Pläne der Stadt Gießen zum Ausbau der Konrad-Adenauer-Brücke im jetzt laufenden Planfeststellungsverfahren beim hierfür zuständigen Regierungspräsidium Einwendungen grundsätzlicher Art wie auch im Detail erhoben.
Grundsätzlich wendet sich der VCD gegen den vorgesehenen Ausbau von zwei auf vier Kfz-Spuren, da dieser den klimapolitischen Notwendigkeiten und den eigenen Klimazielen der Stadt diametral zuwiderlaufe. Um Gießen bis zum Jahr 2035 „klimaneutral“ zu machen, sieht der entsprechende Beschluss des Magistrats vom September 2020 im Verkehrssektor eine erhebliche Verringerung des Pkw-Verkehrs im „Modal Split“, also der Verteilung von Verkehrsleistung auf die verschiedenen Verkehrsträger, als notwendig an (siehe 2874_2718_1.PDF (giessen.de) )
Steht der vierspurige Ausbau der Brücke schon mit den Klimazielen nicht im Einklang, widerspreche er ganz aktuell und konkret auch dem Verkehrsversuch auf dem Gießener Anlagenring, der zwischen Lahnstraße und Einmündung der Gabelsberger Straße auf die Westanlage ab dem Sommer 2023 einen deutlich veränderten und reduzierten Kfz-Verkehr erwarten lasse. Im Rahmen des Verkehrsversuchs darf hier dann nur noch nach rechts - entgegen dem Uhrzeigersinn - auf die Westanlage eingebogen werden. Der Verkehr werde sich daher in unterschiedlicher Weise auf andere Zufahrten in die Stadt verlagern und den Knoten Gabelsberger Straße / Westanlage entlasten. Der vierspurige Ausbau der Brücke, davon zwei Kfz-Spuren in die Stadt hinein, sei daher überdimensioniert, so der VCD. Das gelte im Hinblick auf die Klimaziele selbstverständlich auch dann, wenn der Verkehrsversuch in der vorgesehenen Form scheitere und noch Anpassungen erforderlich würden. Die Umsetzung einer überdimensionierten Planung dürfte zudem deutlich teurer ausfallen als die Sanierung mit einem den künftigen Erfordernissen angemessenem Ausbau, der die Bedürfnisse eines klimaneutralen Verkehrs zu decken habe.
Der VCD spart darüber hinaus nicht mit detaillierten Hinweisen, die er ausdrücklich als Unterstützung der Planung versteht. So biete die Sanierung der Brücke die große Chance, die Verkehrsführung insbesondere auch für den Rad- und Fußverkehr deutlich sicherer und komfortabler zu machen und – nicht zuletzt – die gesetzlich ohnehin zwingende Barrierefreiheit für Menschen mit Handicaps zu gewährleisten.
Club gibt Hinweise auch zu Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit
Aus der großen Zahl von Änderungsbedarfen, die dem Regierungspräsidium in diesem Kontext mitgeteilt wurden, nennt der VCD in einer Presseerklärung beispielhaft eine in der Planung nicht vorgesehene, aber aus seiner Sicht notwendige Mittelinsel als Querungshilfe für den Rad- und Fußverkehr über die Gabelsberger Straße auf Höhe der Hammstraße sowie eine vierte Fußgängerquerung an der Ampelkreuzung Lahnstraße, damit die Bahnhofswestseite gut fußläufig an die Innenstadt angebunden wird. Westlich der Konrad-Adenauer-Brücke sei eine Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn sowie umgekehrt in Gegenrichtung notwendig. Der VCD hat auch diverse Optimierungen zum Blindenleitsystem gemacht, damit Sehbehinderte sicher geführt werden und nicht versehentlich auf die Flächen von Radwegen oder gar die Fahrbahn gelangen.
Die Stellungnahme an das Regierungspräsidium enthält die grundsätzliche Empfehlung, Knotenpunkte, an denen sich die Verkehrsströme im Rahmen des Verkehrsversuchs auf dem Anlagenring in absehbarer Zeit verändern werden, aus der Planfeststellung doch besser herauszunehmen und so für notwendige Anpassungen flexibel zu bleiben.
Hierzu erklärt der VCD: „Nur so dürfte es möglich sein, das Planungsverfahren - mit den von uns vorgeschlagenen Anpassungen - zügig fortzuführen und den zweifellos notwendigen Neubau der Brücke schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, gleichzeitig aber Anpassungsbedarf infolge des Verkehrsversuchs jederzeit ohne weitere Verzögerungen integrieren zu können.“