Steuern dienen dem Gemeinwohl, deswegen werden sie von allen Steuerpflichtigen erhoben, denn sie kommen ja auch in den Genuss gemeinnütziger Leistungen. Für spezifische Leistungen für spezifische Nutzerinnen und Nutzer erhebt die öffentliche Hand hingegen spezifische Abgaben, also keine Steuern. Ergo auch für Autobesitzerinnen und Autobesitzer, denen in den Kommunen die meisten Flächen des öffentlichen Raumes exklusiv vorbehalten sind, fürs Fahren und
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