Wiesbaden, 5.9.2018: 1,6 bis 2,5 zählt der vorsitzende Richter zusammen. Alle Maßnahmen des von der Stadt Frankfurt vorgelegten Planes zur Luftreinhaltung ergeben zusammen eine Reduktion von 1,6 bis maximal 2,5 mg NOx pro cbm Luft. Angesichts der massiven Überschreitungen an der Messstation in Frankfurt überrascht es nicht, dass das Gericht den vorgelegten Plan als völlig unzureichend beurteilt.
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