Hessen

Ausbau A49

Aktueller Stand des Ausbaus der A 49

Als der VCD gegründet wurde, lagen die ersten Pläne schon vor. Die Autobahn A49 sollte von ihrem damaligen Ende bei Borken bis zum Anschluss an die A5 bei Gemünden/Felda weitergebaut werden. Nachdem diverse Trassenvarianten entworfen und wieder verworfen wurden, haben mittlerweile und entgegen früher gemachter Zusagen der Landesregierung die Raupen und Bagger abschnittsweise den Ausbau in Angriff genommen. Ab Neuental, dem derzeitigen Ende der Autobahn, unterteilen die Planer diesen Abschnitt in drei Teile, die in ihrer Sprache „Verkehrskosteneinheiten“ (VKE) genannt werden.

Der erste Abschnitt, VKE 20, beginnt bei Neuental und endet bei Treysa. Er wurde 2007 planfestgestellt und es wurde bereits mit dem Bau begonnen. Dieser Bauabschnitt soll 195 Millionen Euro kosten, von denen 60 Millionen bewilligt sind.

Auch für den zweiten Bauabschnitt VKE 30 zwischen Treysa und Stadtallendorf besteht seit Anfang 2012 Baurecht. Für ihn betragen die bisher ermittelten Baukosten 105 Millionen Euro.

Nur wenige Monate später, am 30. Mai 2012, erlangte auch der dritte Bauabschnitt von Stadtallendorf bis zur A5 bei Gemünden/Felda Baurecht. Hessens Verkehrsminister Posch krönte seinen letzten Arbeitstag mit der Unterschrift unter den Planfeststellungsbeschluss. Hier geht es um Baukosten von voraussichtlich 235 Millionen Euro.

 

Kritik an den Ausbauplänen

Der VCD Kreisverband Marburg-Biedenkopf teilt die Kritik am Ausbau der A49, die von verschiedenen Bürgerinitiativen vorgetragen wird. Insbesondere mit der Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals“ arbeiten wir seit vielen Jahren eng zusammen.

Die Auswirkungen des Autobahnbaus auf die betroffene Region sind unserer Meinung nach erheblich:

  • Es gehen wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren
  • Der Autobahnbau bringt zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastungen unter anderem für die Menschen in Treysa, Stadtallendorf und Homberg/Ohm
  • Der Herrenwald bei Stadtallendorf wird als wichtiger Natur- und Erholungsraum geschädigt
  • Der Trinkwasserschutz ist nicht in vollem Umfang gewährleistet, z. B. durch das Ableiten von Autobahnabwasser in den Bach Klein in der Trinkwasserschutzzone II.  Hierzu hat der Zweckverband der Mittelhessischen Wasserwerke Bedenken angemeldet
  • Die Autobahn soll ein prognostiziertes Verkehrsaufkommen von 38 000 Fahrzeugen pro Tag haben, von denen zwei Drittel als Verlagerungsverkehr von anderen Fernstraßen eingestuft wird.

 

Klagen gegen die Planungen

Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den VKE 30 und 40 wurden von Seiten der Naturschutzverbände NABU und BUND Klage eingereicht.

Mittlerweile (Sommer 2016) wurden die Klagen abgewiesen oder eingestellt. Es besteht für alle drei Bauabschnitte Baurecht.

 

Finanzierung ist fragwürdig

Im neuen Bundesverkehrswegeplan ist die Finanzierung des ersten Bauabschnittes (VKE 20) Neuental –Schwalmstadt vorgesehen.

Der Tunnel bei Treysa-Frankenhain ist fertig. Mittlerweile werden von Bischhausen aus die Brückenbauwerke gebaut und danach die Fahrbahnen, die Verkehrsfreigabe ist noch nicht terminiert.

Für die nächsten Bauabschnitte Schwalmstadt-Stadtallendorf Nord und Stadtallendorf Nord-Gemünden/Felda (VKE 30und VKE 40) prüft das Bundesverkehrsministerium zurzeit das umstrittene Modell der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) zur Finanzierung. Der Bundesrechnungshof hat sich schon sehr kritisch zu dieser Art der Finanzierung geäußert, da zu erwarten ist, dass auf den Steuerzahler letztendlich sehr viel höhere Kosten zukommen Die privaten Investoren wollen natürlich eine gute Rendite erwirtschaften.

Die genauen Konditionen für eine solche Finanzierung sind bisher nicht bekannt. Wir sehen diese Art der Finanzierung ebenfalls sehr kritisch und erwarten ein transparentes Verfahren.

Bis dahin steht zu befürchten, dass der abschnittsweise Weiterbau für die Orte Neustadt und Stadtallendorf ganz besondere Probleme aufwerfen wird, da sie den zusätzlichen Verkehr vom Ausbauende bei Treysa aufnehmen müssen – dies aber gar nicht können. Um es zu diesen Belastungen nicht kommen zu lassen, fordern wir einen sofortigen Baustopp und Lösungen für die vom Verkehr besonders belasteten Gemeinden.

 

Aktueller Stand

Der Bau der A 49 durch das Flora-Fauna-Habitat Herrenwald bei Stadtallendorf darf  nur deswegen erfolgen, weil die EU-Kommission auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ festgestellt hat. Viele dieser Gründe sind nachgewiesenermaßen falsch, Grund dafür sind missverständliche Formulierungen und Übersetzungsfehler. Die „Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen“ hat daher vor 3 Jahren eine Petition bei der Europäischen Kommission eingereicht und besteht seither auf einer Korrektur.

Der BUND Hessen hat beim hessischen Verkehrsministerium eine Rücknahme des Planfeststellungsverfahrens aufgrund von nicht ausreichendendem Schutz des Grundwassers beantragt. Nachdem dieses abgewiesen wurde hat er Klage eingereicht.

Die Schutzgemeinschaft Gleental ist aktiv geworden um auf Missstände bei den Ausgleichsmaßnahmen hinzuweisen und die erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt bei den bevorstehenden Baumfällungen im Dannenröder Forst.

In diesem Zusammenhang wurde eine online-petition bei Campact initiiert, diese Petition hat in kurzer Zeit schon 12000 Unterstützer. 

 

'Ausbaustopp A49: Rettet den Dannenröder Forst und Herrenwald!'

https://weact.campact.de/petitions/ausbaustopp-a49-rettet-den-dannenroder-forst-und-herrenwald#signature-form

Wir bitten um Unterstützung!

Durch den zunehmenden Druck der bevorstehenden Fällungen begannen Aktivisten Baumhäuser zu bauen und Bäume im Dannenröder Forst besetzten.

Im Oktober 2019 entschied die Firma „Deges“, die unter anderem mit der Bauvorbereitung der A 49 befasst ist, die vorgesehenen Baumfällarbeiten um ein Jahr zu verschieben, da die Ausgleichsmaßnahmen noch nicht weit genug gediehen seien.

Die Initiativen die sich gegen den Weiterbau aussprechen, haben folgende Erklärung verfasst, die wir unterstützen:

 

Dannenröder Appell

von Verkehrswende‐Initiativen

für vom Weiterbau der A 49 betroffene Menschen

 

Ein Votum für ein besseres Ende der Autobahn A 49

Zur Bewahrung stabiler klimatischer Lebensbedingungen für die Menschen ist die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Veränderung unserer Lebensgewohnheiten unbestreitbar. Dazu bedarf es u.a. auch einer grundlegenden Neuausrichtung der Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund treten wir für ein sofortiges bundesweites Moratorium aller Straßenbauprojekte des Bundes und des Landes ein und fordern deren Neubewertung unter dem Gesichtspunkt einer klimapolitisch notwendigen Verkehrswende.

Für die zukünftige Verkehrspolitik müssen daher, neben Fuß‐ und Radverkehr, schienengebundene und öffentliche Verkehrsträger zwingend Vorrang genießen.

Weite, infolge der Zentralisierung von Siedlungen und Produktionsstätten erforderliche Pendelfahrten sind zu vermeiden und die raumordnerische Trennung der Landschaft in Funktionsgebiete aufzulösen. Dazu gilt es vor allem, die von Abwanderung betroffenen ländlichen Räume kulturell und wirtschaftlich zu stärken.

Diese Prämissen sind eine Mindestanforderung zur Erreichung der auch von der Landesregierung Hessen angestrebten Reduzierung der CO2‐Emissionen aus dem Sektor Verkehr. Erst am 13.12.2019 hat die hessische Umweltministerin Priska Hinz eine schnelle Verkehrswende angemahnt, weil Hessen die CO2‐Ziele für 2020 mit nur 19% statt den erforderlichen 30% Reduktion deutlich verfehlt.

Dabei entfallen 40% der Emissionen auf den Verkehrssektor.

Bei einer solchen Zielsetzung relativiert sich der weitere Bedarf an Bundesfernstraßen

drastisch und vermindert sich die Rechtfertigung für Eingriffe in Natur und Landschaft entsprechend. Der weitere Verlust der u.a. zur Erzeugung von Lebensmitteln unverzichtbaren Böden muss ebenso gestoppt werden wie die von weiteren Straßen ausgehende Belastung der Bevölkerung mit Stäuben,

Lärm und Abgasen.

Schon die Planrechtfertigung des Verkehrsprojektes A 49 für die Bauabschnitte VKE 30 und 40 hält keiner ernsthaften Prüfung stand. Insbesondere konnte die Planfeststellung für den Bau durch das nach der europäischen Flora‐Fauna‐ Habitat‐Richtlinie ausgewiesene Natura 2000‐FFH‐Schutzgebiet Herrenwald nur aufgrund der "Anerkennung zwingender Gründe des öffentlichen Interesses" erfolgen.

Die Fehlbeurteilung der Europäischen Kommission gründet in zum Teil grotesker Weise auf Übersetzungsfehler, unrichtige Angaben des Bauträgers Bundesrepublik Deutschland sowie auf missverständliche Formulierungen.

Eine dazu anhängige Petition an die EU‐Kommission wird seit drei Jahren verschleppt.

Nach heutigen Maßstäben, die sich an den klimapolitischen Anforderungen der heutigen Zeit sowie an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen ausrichten müssen, können alle öffentlichen, im Zusammenhang mit dem Weiterbau der A 49 bestehenden Interessen durch alternative Maßnahmen erfüllt werden.

Selbst angesichts der Tatsache, dass für das Autobahnprojekt A 49 in den Bauabschnitten von Bischhausen bis zur A 5 bei Gemünden Baurecht besteht und sich der Bauabschnitt VKE 20 (Bischhausen ‐ Frankenhain) in der Fertigstellung befindet, schlagen wir die Herabstufung zu einer Bundesstraße sowie eine entsprechend verkleinerte Ausgestaltung des Weiterbaus über Schwalmstadt hinaus nach Süden vor. Dabei sind die regionalen Anforderungen an ein angemessenes Straßenverkehrsnetz zu berücksichtigen.

Ein qualifizierter Abschluss der A 49 bedarf eines neuen, entsprechend ausgerichteten Baurechts. Dies ist auch im Fall einer erfolgreichen Klage des BUND anzustreben.

Zur Erinnerung: Die erfolgreiche Klage eines Landwirts in den frühen 1990er Jahren gegen den Weiterbau der A 49 südlich Borken wurde seinerzeit nicht zur Entwicklung einer verträglicheren Raumlösung für die regionalen Verkehre genutzt. Dies ermöglichte erst das neue Aufleben des Weiterbaus vor 15 Jahren.

Ein neues Baurecht für einen qualifizierten Abschluss der A 49 muss insbesondere auch den Durchgangsverkehrsnotstand in Schwalmstadt‐Wiera sowie in Neustadt berücksichtigen, der durch den enormen Durchgangsverkehr in diesen Ortslagen entstanden ist.

Aus diesen Überlegungen lässt sich folgendes beispielhaftes Konzept zur Konkretisierung einer Alternative zum Weiterbau der A 49 ableiten (s. auch zugehörige Kartendarstellung):

Neues Baurecht sollte eine Umgehung von Neustadt und Wiera umfassen.

Für eine Bundesstraßenumgehungsstrecke könnte in Anbetracht der bereits durch

das Baurecht für die VKE 30 geschaffenen Entscheidungen auch die bislang geplante Autobahntrasse in Betracht kommen.

Im Westen von Neustadt ist die Umgehungsstrecke an die bestehende B 454 anzubinden. Bei Bedarf sind im nach Süden folgenden Straßennetz sowie im Verlauf der in Höhe Kirchhain kreuzenden Ost‐West‐Bundesstraße B 62 als auch im Verlauf der Bundesstraße B 3 einzelne umweltverträgliche Optimierungen anzustreben.

Zur dringenden Vermeidung einer Transitfunktion eines solchen alternativen Streckennetzes ist die Klassifizierung als Autobahn im Norden auf den Abschnitt bis Borken zu begrenzen und die Weiterführung nach Süden durch Herabstufung zur Bundesstraße in der überregionalen verkehrlichen Bedeutung zu reduzieren.

Zur Stärkung des bedeutenden Industriestandortes Stadtallendorf sind die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung und zum Ausbau des schienengebundenen Verkehrs zu ertüchtigen und auszubauen.

Die hier skizzierten Überlegungen einer klimabewussten Weiterführung der A49‐Planungen trägt den umweltpolitischen Anliegen und Forderungen im gesamten Streckenverlauf zwischen Kassel und der A5 Rechnung:

‐ Der Dannenröder Wald kann erhalten bleiben

‐ Die Lärmbelastungen in Baunatal und Edermünde können begrenzt werden

‐ Ein Verkehrskollaps in Schwalmstadt‐Treysa auf der einzigen örtlichen Durchgangsstraße kann vermieden werden

‐ Neustadt und Schwalmstadt‐Wiera bekommen die überfälligen Stadt‐ bzw. Ortsumgehungen

‐ Die B 3 wird entlastet, ohne die Orte völlig vom verkehrlichen Geschehen abzuhängen

‐ Das Stadtallendorfer Trinkwasserschutzgebiet erfährt keine neuen Beeinträchtigungen

‐ Stadtallendorf und Kirchhain erhalten durch einen zielgerichteten Ausbau der bestehenden Landes‐ und Bundesstraßen leistungsfähige Anbindungen an das überregionale Fernstraßennetz

‐ Das Flora‐Fauna‐Habitat Herrenwald bleibt unberührt

‐ Marburg und Homberg/Ohm brauchen aufgrund der Verteilung der Verkehrsflüsse

auf mehrere Stränge des Streckennetzes keine Mehrbelastung

der Stadtautobahn bzw. der Durchgangsstraßen zu befürchten

 

Die Unterzeichner des Dannenröder Appell vom 22.12.2019

  • Bündnis90/Die Grünen Edermünde
  • Interessengemeinschaft Lärmschutz A 49
  • BI "Rettet die Schwalm" Neuental
  • Schwalm ohne Autobahn
  • Bündnis90/Die Grünen Schwalmstadt
  • BUND Neustadt
  • Bündnis90/Die Grünen Stadtallendorf
  • Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals
  • Schutzgemeinschaft Gleental
  • Mahnwache Dannenröder Forst
  • Vogelschutzgruppe Maulbach
  • NABU Homberg‐Ohm
  • Bündnis90/Die Grünen Homberg‐Ohm
  • NABU Vogelsbergkreis
  • BUND Vogelsbergkreis
  • BUND Marburg
  • BUND Kreisverband Marburg‐Biedenkopf
  • Bündnis90/Die Grünen Schwalm‐Eder‐Kreis
  • Bündnis90/Die Grünen Marburg
  • Bündnis90/Die Grünen Marburg‐Biedenkopf
  • Bündnis90/Die Grünen
  • BUND Landesverband Hessen e.V.

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