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Gießen

Ein Drittel Falschparker in Gießen ist deutlich zu viel

VCD fordert konsequenteres Vorgehen gegen Falschparker.

Im Rahmen der ersten bundesweiten Falschparker-Aktionswoche hat der Kreisverband Gießen des Verkehrsclubs Deutschland die Parksituation in Gießen unter die Lupe genommen. Im Dreieck zwischen Ludwigstraße, Bismarckstraße, Gnauth- bzw. Bleichstraße wurde am Dienstagvormittag ein Falschparkeranteil von 35% ermittelt. Jedes dritte Auto parkte also nicht gemäß der Straßenverkehrsordnung. Häufigstes Delikt war unerlaubtes Gehwegparken mit einem Anteil von über 80% der Fälle. Hierzu zählte neben dem verbotswidrigen Parken auch das Nicht-Einhalten der Markierungen bei erlaubter Parknutzung des Bürgersteigs.
Illegales Gehwegparken sei kein Kavaliersdelikt, sondern behindere Fußgänger, insbesondere Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen aber auch beispielsweise radfahrende Kinder unter 8 Jahren, so Patrik Jacob für den VCD. Teilweise blieben nur noch absolut indiskutable Breiten für die schwächsten Verkehrsteilnehmer übrig.
Grundsätzlich sollten Gehwege mindestens eine Breite von 2,20 m bis 2,50 m aufweisen, die auch bei offiziellem Gehwegparken nicht unterschritten werden dürfen. Der VCD forderte die Stadt Gießen auf, illegales Gehwegparken strikt zu ahnden. In den Stadtteilen und in einigen Wohngebieten sei dies in der Vergangenheit bereits mit großem Erfolg umgesetzt worden und der Anteil der Gehwegparker drastisch gesunken. In der Kernstadt jedoch käme die Stadtverwaltung ihrer Aufgabe nicht nach. Sowohl werde illegales Gehwegparken geduldet als auch Gehwegparken an Stellen erlaubt, die dafür nicht geeignet sind. Absolutes Negativbeispiel sei die Gnauthstraße (siehe Bild in Anlage). Hier sei der Bürgersteig schon bei Einhaltung der Markierungen deutlich zu schmal, gänzlich unpassierbar werde er, wenn die Autofahrer noch weiter in die Fläche für die Fußgänger hineinparkten. Hier müsse die Stadt dringend tätig werden, so der VCD.
Die Kontrolleure der Ordnungspolizei sollten vermehrt behindernde Falschparker sanktionieren – also auf Rad- und Fußwegen, in Kreuzungsbereichen oder auch in zweiter Reihe stehende Pkw – statt vor allem stationäre Falschparker wie zum Beispiel auf Anwohnerparkplätzen oder in parkscheinpflichtigen Zonen zu kontrollieren.
Bei der Erhebung des VCD lag der Anteil der Parker ohne Anwohnerparkausweis oder ohne bzw. mit abgelaufenem Parkschein im Gebiet zwischen Südanlage und Ludwigstraße bei knapp 20% und damit deutlich geringer als die der behindernden Pkw.
Rücksichtsloses Falschparken stelle eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, das sei vielen Autofahrern nicht bewusst. Der Verkehr werde durch Falschparker unübersichtlich und unsicher, die Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger steige. Mit der bundesweiten Aktionswoche wolle der VCD mehr Bewusstsein für dieses Problem schaffen und politischen Druck erzeugen, so Wasilis von Rauch, Bundesvorsitzender des VCD.
Zweite-Reihe-Parker auf vielbefahrenen Hauptstraßen zwängen Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern. Falschparker an Straßenecken nötigten Fußgänger, zwischen den Autos und damit erst spät erkennbar auf die Fahrbahn zu laufen. Durch Falschparker auf Radwegen müssten Radfahrer oft auf Gehwege ausweichen. Das Problem des Falschparkens sei in Deutschland durch viel zu niedrige Bußgelder, mangelnde Kontrollen und den zunehmenden Pkw- und Lieferverkehr verschärft.
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, deutlich höhere Bußgelder für gefährdendes Falschparken einzuführen. In den Kommunen müssten die Kontrollen wirksam, also flächendeckend und regelmäßig stattfinden. Zusätzlich brauche es eine Aufklärungskampagne, die den Autofahrern die Gefährlichkeit ihres Handelns vermittelt.
Mit 15 Euro für Parken an Fußgängerüberwegen oder 20–35 Euro für Falschparken in zweiter Reihe verfehlten die derzeitigen Bußgelder jegliche abschreckende Wirkung. Zum Vergleich: Für das Fahren ohne Fahrkarte im öffentlichen Verkehr müsse man ein erhöhtes Beförderungsendgeld in Höhe von 60 Euro zahlen – obwohl keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Im europäischen Ausland müssen Falschparker deutlich höhere Bußgelder bezahlen – in Dänemark zum Beispiel ab 70 Euro, in den Niederlanden ab 90 Euro und in Spanien sogar bis 200 Euro. Auch die Verkehrsminister der Länder sehen Handlungsbedarf und forderten bereits Mitte April, dass gefährliches Falschparken „empfindlich sanktioniert“ werden sollte.     

 

 

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