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Umgestaltung der Schloßstraße sorgt für Konflikte

Frankfurt, 04.12.2020: Die neue Verkehrsführung auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße ist für Rad- und Autofahrende missverständlich. VCD, Radentscheid und ADFC fordern deshalb die Umgestaltung.

 

Früher lagen die Radfahrstreifen in der Türöffnungszone der am Rand geparkten Autos. Die Radfahrenden wurden hier durch unachtsam geöffnete Autotüren erheblich gefährdet.

Eigentlich ist die nun umgesetzte Lösung ganz einfach: Mit dem Rad wird auf der Fahrbahn gefahren, so kommt niemand in die Türzone der Autos. Die Autofahrenden müssen sich für wenige hundert Meter dem Tempo der Radfahrenden anpassen, mit dem seit April 2020 zugelassene Verkehrszeichen 277.1 wurde verboten sie zu überholen.

In der Praxis funktioniert die Lösung allerdings nicht: Häufig wird die neu markierte Türöffnungszone mit dem früher dort vorhandenen Radschutzstreifen verwechselt oder Radfahrende werden durch Hupen sowie dichtes Auffahren genötigt und lassen sich in die markierte Türöffnungszone drängen.

Um die Gefährdung und Nötigung von Radfahrenden zu unterbinden, fordern VCD, Radentscheid und ADFC die konsequente Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung. Die Landespolizei muss hier mit Kontrollen, Bußgeldern, und bei Nötigung auch mit der Einleitung von Strafverfahren, aktiv werden.

Mittelfristige ist die Schloßstraße, angelehnt an die Pläne des Amtes für Straßenbau und Erschließung, umzugestalten, so wie es bereits seit 2010 in Aussicht gestellt wird: Mit der Umgestaltung der Kreuzungen an der Adalbertstraße und der Rödelheimer Straße, einer in die Straße integrierten Straßenbahntrasse, dem auf der Schloßstraße geplanten Radschnellweg in den Vordertaunus und mindestens 2,50 Metern breiten Gehwegen.

 

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