Wir brauchen ein dichtes, hessenweit ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, auf dem Menschen jeden Alters kom­fortabel, sicher und barrierefrei unterwegs sein können.

Jeder Mensch muss gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor der Haustür haben, die das angenehme und schnelle Erreichen aller Ziele sowie das sichere Parken ermöglicht.

Das geltende Straßenverkehrsrecht muss von den Städten und Kommunen überall umgesetzt werden. Deshalb ist das Parken auf Gehwegen, dort wo es zugelassen wurde, auf die Straße zu verlagern, wenn es das Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder auch mit Kinderwagen einschränkt und der Begegnungsverkehr mit anderen Fußgänger*innen nicht möglich ist.

Gegen das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen muss von den Ordnungskräften der Kommunen und der Polizei konsequenter vorgegangen werden. Radfahren ist mit Abstand zum motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Die geltenden Sicherheitsabstände von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb von Ortschaften sind, wenn nötig, durch die bauliche Trennung der Fahrbahnen von Auto- und Radverkehr durchzusetzen.

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Gießen

VCD Gießen kritisiert Umgestaltung der Johannesstraße

Keine deutlichen Verbesserungen erkennt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bei der Neugestaltung der Johannesstraße für Fußgänger. Insbesondere die Einmündung Goethestraße/Johannesstraße sei weiterhin unübersichtlich, so der ökologische Verkehrsclub.

Keine deutlichen Verbesserungen erkennt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bei der Neugestaltung der Johannesstraße für Fußgänger. Insbesondere die Einmündung Goethestraße/Johannesstraße sei weiterhin unübersichtlich, so der ökologische Verkehrsclub.
Die Neugestaltung der Johannesstraße hat mit der neuen Querung zum Theaterpark am Seniorenwohnheim eine kleine Verbesserung gebracht. Eine deutliche Verbesserung für Radfahrende gibt es aber nach Beobachtungen des VCD Gießen nicht, denn nach wie vor befahren Autofahrer ohne Grund den Radfahrstreifen und behindern oder gefährden so Radfahrende, die ihnen in der Einbahnstraße entgegenkommen. Die erhoffte Entspannung durch schrägere Parkstände kann der VCD nicht erkennen
Besonders kritisch sieht der VCD die Querung der Johannesstraße im Verlauf der Goethestraße. Statt die Fußgänger sicher mit einem Zebrastreifen Richtung Seltersweg zu führen, fehlt hier eine gesicherte Querungsmöglichkeit. Die Gestaltung an der Stelle verstößt dabei auch gegen den Koalitionsvertrag, den SPD, CDU und Grüne geschlossen haben: Im Vertrag heißt es: „An Kreuzungen sollten bei Neubau und Sanierung Gehwegnasen geschaffen werden, die Fußgängern wie Autofahrern eine bessere Sicht im Kreuzungsbereich ermöglichen und die Querung sicherer machen.“ Statt einer Gehwegnase sei dort aber eine Sperrfläche markiert, dass an dieser Stelle Fußgänger mit Vorrang queren, ist baulich nicht erkennbar. Da der Gehweg aus dem Theaterpark an dieser Stelle abgesetzt ist, ist für Autofahrer auch nicht gut erkennbar, dass sie einen Abbiegevorgang vollziehen und sie daher querenden Fußgängern nach § 9 StVO Vorrang zu gewähren haben. Beobachtungen vor Ort zeigen, dass ein Großteil der Autofahrer beim Abbiegen weder blinkt noch für die Fußgänger anhält. Fußgängern rät der VCD, Anzeige zu erstatten, wenn sie beim Abbiegen gefährdet werden. Autofahrer, die abbiegen, ohne Fußgängern den Vorrang zu gewähren, erhalten bei diesem schweren Verstoß ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 10 Euro für fehlendes Blinken.
Grundsätzlich plädiert der VCD dafür, innerhalb des Anlagenrings für Nicht-Anwohner lediglich Ladezonen und keine Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Der Umbau der Johannesstraße unter Beibehalt zahlreicher Parkplätze sei daher ein falsches Signal, das nicht mehr in die heutige Zeit passe, so das Kreisvorstandsmitglied Patrik Jacob. Ziel müsse es sein, möglichst viel Verkehr auf Bus, Bahn und Fahrrad zu verlagern. Personen, die aufs Auto angewiesen sind, sollen direkt in die Parkhäuser am Anlagenring fahren. Dies gilt auch für Autos mit elektrischem Antrieb: kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge innerhalb des Anlagenrings reduziert nicht den Autoverkehr in der Innenstadt.
 

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