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VCD Gießen kritisiert Umgestaltung der Johannesstraße

Keine deutlichen Verbesserungen erkennt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bei der Neugestaltung der Johannesstraße für Fußgänger. Insbesondere die Einmündung Goethestraße/Johannesstraße sei weiterhin unübersichtlich, so der ökologische Verkehrsclub.

Keine deutlichen Verbesserungen erkennt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bei der Neugestaltung der Johannesstraße für Fußgänger. Insbesondere die Einmündung Goethestraße/Johannesstraße sei weiterhin unübersichtlich, so der ökologische Verkehrsclub.
Die Neugestaltung der Johannesstraße hat mit der neuen Querung zum Theaterpark am Seniorenwohnheim eine kleine Verbesserung gebracht. Eine deutliche Verbesserung für Radfahrende gibt es aber nach Beobachtungen des VCD Gießen nicht, denn nach wie vor befahren Autofahrer ohne Grund den Radfahrstreifen und behindern oder gefährden so Radfahrende, die ihnen in der Einbahnstraße entgegenkommen. Die erhoffte Entspannung durch schrägere Parkstände kann der VCD nicht erkennen
Besonders kritisch sieht der VCD die Querung der Johannesstraße im Verlauf der Goethestraße. Statt die Fußgänger sicher mit einem Zebrastreifen Richtung Seltersweg zu führen, fehlt hier eine gesicherte Querungsmöglichkeit. Die Gestaltung an der Stelle verstößt dabei auch gegen den Koalitionsvertrag, den SPD, CDU und Grüne geschlossen haben: Im Vertrag heißt es: „An Kreuzungen sollten bei Neubau und Sanierung Gehwegnasen geschaffen werden, die Fußgängern wie Autofahrern eine bessere Sicht im Kreuzungsbereich ermöglichen und die Querung sicherer machen.“ Statt einer Gehwegnase sei dort aber eine Sperrfläche markiert, dass an dieser Stelle Fußgänger mit Vorrang queren, ist baulich nicht erkennbar. Da der Gehweg aus dem Theaterpark an dieser Stelle abgesetzt ist, ist für Autofahrer auch nicht gut erkennbar, dass sie einen Abbiegevorgang vollziehen und sie daher querenden Fußgängern nach § 9 StVO Vorrang zu gewähren haben. Beobachtungen vor Ort zeigen, dass ein Großteil der Autofahrer beim Abbiegen weder blinkt noch für die Fußgänger anhält. Fußgängern rät der VCD, Anzeige zu erstatten, wenn sie beim Abbiegen gefährdet werden. Autofahrer, die abbiegen, ohne Fußgängern den Vorrang zu gewähren, erhalten bei diesem schweren Verstoß ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 10 Euro für fehlendes Blinken.
Grundsätzlich plädiert der VCD dafür, innerhalb des Anlagenrings für Nicht-Anwohner lediglich Ladezonen und keine Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Der Umbau der Johannesstraße unter Beibehalt zahlreicher Parkplätze sei daher ein falsches Signal, das nicht mehr in die heutige Zeit passe, so das Kreisvorstandsmitglied Patrik Jacob. Ziel müsse es sein, möglichst viel Verkehr auf Bus, Bahn und Fahrrad zu verlagern. Personen, die aufs Auto angewiesen sind, sollen direkt in die Parkhäuser am Anlagenring fahren. Dies gilt auch für Autos mit elektrischem Antrieb: kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge innerhalb des Anlagenrings reduziert nicht den Autoverkehr in der Innenstadt.
 

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